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Verkehrssicherheit: Pflanzen und Gehölz zurückschneiden

Die Stadt Heidenheim weist auf die Pflicht zum Zurückschneiden von Pflanzen und Gehölzen hin.

Bild: stock.adobe.com/reinhardmohr

Die Stadtverwaltung Heidenheim weist in der Hauptsaison zum Beschneiden von Gehölzen auf die Pflicht der Grundstückseigentümer hin, überstehende und überhängende Anpflanzungen zu stutzen. Denn Hecken und Bäume verbessern nicht nur das Klima und verschönern das Stadtbild; sie können leider durch Überhang oder Überwuchs auch Gefahrensituationen verursachen.
 
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen sowohl Fußgänger als auch Fahrzeuge den öffentlichen Straßenraum ungehindert nutzen können. Das gilt sowohl für die Fahrbahn als auch für die Geh- und Radwege. Überhängende Anpflanzungen können zu einer Gefährdung der Verkehrsteilnehmer führen, beispielsweise wenn, ein Passant aufgrund einer überhängenden Pflanze auf die Fahrbahn ausweichen muss.
 
Daher sind Hecken, Sträucher und Bäume über öffentlichen Wegen und Straßen von den Grundstückseigentümer auf das notwendige Maß zurückzuschneiden. Lichte Räume müssen ganzjährig in einer Höhe von 4,50m (Fahrbahnen) und 2,50m (Geh- und Radwege) freigehalten werden.
 
Auch Verkehrszeichen werden oft von Pflanzenteilen überdeckt. Es muss stets gewährleistet sein, dass die Verkehrsschilder von allen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt werden können.
 
Auch bei zugewachsenen Straßenbeleuchtungen sind die betroffenen Grundstückseigentümer verpflichtet, den überstehenden Bewuchs zurückzunehmen.
 
Bei durch überstehenden Bewuchs verursachten Unfällen und Schäden kann der Eigentümer gegenüber dem Straßenbaulastträger ersatzpflichtig gemacht werden.
 
pm/Stadt Heidenheim


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