

Die Stadt Heidenheim sperrt beide Plätze ab und kommt damit der Allgemeinverfügung des Landratsamts für den Landkreis Heidenheim nach, die bis einschließlich Freitag, 30. April, in Kraft ist.
Die Allgemeinverfügung besagt, dass die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen und weitläufigen Außensportanlagen untersagt ist. Grund ist die gestiegene Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus, zu Wochenbeginn lag die Sieben-Tage-Inzidenz kreisweit bei 232,7. Der Schwellenwert einer Inzidenz von 100 ist seit zwei Wochen überschritten, nach Ansicht des Landratsamts liegt deshalb ein "regional stark erhöhtes Risiko vor", sich mit dem Coronavirus zu infizieren.
pm/Stadt Heidenheim