Seitenlogo
ap

Wahlbenachrichtigungen und Stimmzettel kommen per Post

Die Wahlberechtigten in Heidenheim erhalten in diesen Tagen einen Brief, der die Wahlbenachrichtigung für die Europawahl und die Kommunalwahlen am Sonntag, 9. Juni sowie die Stimmzettel für die Kommunalwahlen enthält.

AM SONNTAG, 9. JUNI IST EUROPA- UND KOMMUNALWAHL: Wer stimmberechtigt ist, aber bis Dienstag, 21. Mai keine Post vom Wahlamt der Stadt Heidenheim erhalten hat, sollte sich unverzüglich dort melden.

AM SONNTAG, 9. JUNI IST EUROPA- UND KOMMUNALWAHL: Wer stimmberechtigt ist, aber bis Dienstag, 21. Mai keine Post vom Wahlamt der Stadt Heidenheim erhalten hat, sollte sich unverzüglich dort melden.

Bild: stock.adobe.com/Rawf8

Die Briefe werden von der Deutschen Post zugestellt. Auf den Stimmzetteln für die Wahlen zum Kreistag, zum Gemeinderat und zum Ortschaftsrat stehen die Namen der Bewerber.

Diese Stimmzettel müssen laut Gesetz vorab den Wahlberechtigten zugestellt werden, somit können die Wahlberechtigten die Listen in Ruhe zu Hause ansehen und ausfüllen. Die Stimmzettel sollen dann ins Wahllokal mitgebracht werden. Im Wahllokal erhalten die Wahlberechtigten einen Umschlag für das Einwerfen in die Wahlurne.

Wähler, die Briefwahl beantragen, erhalten die Stimmzettel erneut - das ist kein Fehler, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Mit den Stimmzetteln wird auch ein Merkblatt verteilt.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Stimmzettel ungültig sind, weil darauf zu viele Stimmen vergeben wurden. Den Wählern wird deshalb empfohlen, das Merkblatt sorgfältig und in Ruhe zu lesen, bevor der Stimmzettel ausgefüllt wird.

Die Stimmzettel für die Europawahl werden nicht vorab verteilt. Diese Stimmzettel erhalten die Wähler erst am Wahltag im Wahllokal. Wähler müssen am Wahltag die Wahlbenachrichtigung und einen Ausweis mit ins Wahllokal bringen. Über die Wahlbenachrichtigung kann zuvor auch ein Antrag für Briefwahl gestellt werden. Dafür gibt es verschiedene Wege:

Per QR-Code:

Mit dem Mobilgerät kann über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlbeantragung erfolgen. Dies ist der einfachste und schnellste Weg. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt, erfasst werden müssen nur noch das Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse. Diese Antragsstellung ist nur bis Mittwoch, 5. Juni möglich, weil anschließend wegen der Postlaufzeiten nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die beantragten Unterlagen rechtzeitig bei der Wählerin oder dem Wähler ankommen.

Per Internet:

Für die Beantragung per Internet werden die korrekten Daten auf der Wahlbenachrichtigung benötigt. Unter www.heidenheim.de/briefwahl kann die Beantragungsseite aufgerufen werden. Der Linksführt auf die Internetseite des technischen Dienstleisters der Stadt weiter. Eine Beantragung über das Internet ist bis Mittwoch, 5. Juni 12 Uhr möglich.

Schriftlich:

Ein Vordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Diese Antragstellung ist nur bis Mittwoch, 5. Juni möglich, weil anschließend wegen der Postlaufzeiten nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die beantragten Unterlagen rechtzeitig beim Wähler ankommen. Die Anträge sind ausreichend zu frankieren oder in den Briefkasten am Rathaus Heidenheim oder in den Ortschaftsverwaltungen in Oggenhausen und Großkuchen einzuwerfen.

Per Mail:

Hier ist eine formlose Beantragung an wahlamt@heidenheim.de möglich. Um bei formloser Antragstellung die Identität des Antragstellers zweifelsfrei feststellen zu können, müssen alle Vornamen, der Familienname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift angegeben werden. Diese Antragsstellung ist nur bis Mittwoch, 5. Juni möglich, weil anschließend wegen der Postlaufzeiten nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die beantragten Unterlagen rechtzeitig bei der Wählerin oder dem Wähler ankommen.

Persönlich:

Bei einer persönlichen Beantragung können die Briefwahlunterlagen im Rathaus, Grabenstraße 15 in Heidenheim (siebter Stock, Zimmer 739) abgeholt werden. Hier besteht die Möglichkeit, die Briefwahl-Stimme in einer eigens aufgestellten Wahlkabine auch gleich abzugeben. Dazu muss der Personalausweis mitgebracht werden. Die persönliche Antragstellung ist bis Freitag, 7. Juni 18 Uhr möglich.

Wer bis Dienstag, 21. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sich aber sicher ist, wahlberechtigt zu sein, soll sich an das Wahlamt der Stadt Heidenheim wenden unter Tel. 07321.327–2500 oder per E-Mail an wahlamt@heidenheim.de.

Stadt Heidenheim


UNTERNEHMEN DER REGION