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Zutritt ins Landratsamt nur noch mit 3G-Nachweis

Ab Montag, 20. Dezember, ist der Zugang zu den Dienststellen des Landratsamtes Heidenheim für Kunden nur noch mit einem 3G-Nachweis möglich.

Bild: Rudi Penk

Das heißt, dass die Dienststellen nur dann betreten dürfen, wenn Kunden einen Nachweis über eine Corona-Schutzimpfung, Genesung oder einen aktuellen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen können.
 
Der 3G-Nachweis muss zudem zusammen mit einem Ausweisdokument vorgezeigt werden.
 
Die Dienststellen des Landratsamts sind weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zugänglich.
 
Der Zugang zu den Häusern A, B und C ist ausschließlich über den Haupteingang im Haus A möglich. Es wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten und damit Kontakte zu vermeiden.


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