Informationen für alle Erstwähler
Am Montag, 13. Mai können sich junge Leute im Heidenheimer Lokschuppen über die Kommunalwahlen und weitere für sie interessante Themen informieren.
Das heißt, dass die Dienststellen nur dann betreten dürfen, wenn Kunden einen Nachweis über eine Corona-Schutzimpfung, Genesung oder einen aktuellen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen können.
Der 3G-Nachweis muss zudem zusammen mit einem Ausweisdokument vorgezeigt werden.
Die Dienststellen des Landratsamts sind weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zugänglich.
Der Zugang zu den Häusern A, B und C ist ausschließlich über den Haupteingang im Haus A möglich. Es wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten und damit Kontakte zu vermeiden.