Zensus 2022: Wenn es das statistische Landesamt genauer wissen muss.
Derzeit findet der Zensus 2022, wie die alle zehn Jahre stattfindende bundesweite Volkszählung genannt wird, zum Stichtag 15.Mai 2022, in mehreren Teilen statt:
Zum einen als Haushalte- und Personenbefragung für einen Teil, der in Privathaushalten lebenden Personen im Landkreis Heidenheim und für alle Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zum anderen als Gebäude- und Wohnungszählung für alle Personen mit Haus und Wohnungseigentum.
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg in Stuttgart hat unlängst die Schreiben zum Zensus 2022 versandt, mit denen Personen, die Haus und Wohnungseigentum besitzen, aufgefordert werden, online Fragen zu den Immobilien, zum Beispiel zu Baujahr, Größe, Ausstattung und Miete zu beantworten.
Diese Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) bezieht sich auf Immobilienbesitz und hat nichts mit der gleichzeitig stattfindenden Haushalte- und Personenbefragung zu tun.
Die Haushalte- und Personenbefragung für den Landkreis Heidenheim führt die beim Landratsamt Heidenheim angesiedelte Erhebungsstelle Zensus 2022 durch, zu der ein kurzes Interview aller Personen eines Haushalts und für ausgewählte Personen zusätzlich ein Online-Fragebogen mit Themen zur Wohnsituation, zu Schulbildung und Ausbildung oder Erwerbstätigkeit gehört.
Wiederholte Befragung möglich
Es ist möglich, dass einzelne Personen gleichzeitig vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg ausgefordert werden, online Fragen zu Haus- und Wohnungseigentum zu beantworten, und auch ausgewählt sind, durch Erhebungsbeauftragte des Landratsamts Heidenheim interviewt zu werden und nach Haushaltsgröße, Nachname, Vorname, Geschlecht (nach Geburtenregister) und Geburtsdatum, sowie nach Staatsangehörigkeit, Familienstand und Wohnungsstatus befragt zu werden.
Darüber hinaus gibt es für einen Teil der durch das Landratsamt Befragten noch den oben erwähnten Online-Fragebogen.
In wenigen Haushalten wird zudem mit einer Wiederholungsbefragung die Qualität der Zensusergebnisse überprüft werden.
Gebäude- und Wohnungseigentümer können demnach mehrfach, bzw. zu mehreren Teilen des Zensus 2022 auskunftspflichtig sein.
Darauf weist die Erhebungsstelle Zensus 2022 des Landratsamts Heidenheim hin, die für die Haushalte- und Personenbefragung in allen Gemeinden und Städten des Landkreises Heidenheim (mit Ausnahme der Großen Kreisstadt Heidenheim, die eine eigene Erhebungsstelle hat) zuständig ist.