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Welche Lockerungen ab Donnerstag in Kraft treten

Weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Heidenheim an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 165 lag, dürften die Schulen eigentlich schon ab Donnerstag, 27. Mai, mit dem Wechselunterricht starten. Allerdings sind diese wegen der Pfingsferien aktuell noch bis einschließlich Freitag, 4. Juni ohnehin geschlossen.
Ab Donnerstag darf wieder Präsenzunterricht in Form von Wechselunterricht in Schulen im Kreis Heidenheim stattfinden.

Ab Donnerstag darf wieder Präsenzunterricht in Form von Wechselunterricht in Schulen im Kreis Heidenheim stattfinden.

Bild: stock.adobe.com/Corri Seizinger

Das Landratsamt Heidenheim teilt mit, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Heidenheim am Dienstag, 25. Mai, den Schwellenwert von 165 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten hat.
 
Was bedeutet das für Schulen im Kreis Heidenheim
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Heidenheim lag nach den Feststellungen des RKI seit Mittwoch, 19. Mai, durchgängig bei unter 165. Somit sei für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht in Form von Wechselunterricht ab Donnerstag, 27. Mai, wieder zulässig. Da in Baden-Württemberg aber aktuell noch für alle allgemein- wie auch berufsbildenden Schulen noch Ferien sind, ist dies aktuell kein Thema, könnte aber zur Wiederaufnahme der Schule am Montag, 7. Juni, interessant werden.
Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte und die erlaubnispflichtige Kindertagespflege dürfen dagegen ihren regulären Betrieb ab Donnerstag, 27. Mai, wieder aufnehmen. Viele Kindertageseinrichtungen bieten auch in den Ferienwochen eine Kinderbetreuung an.
 
Diese Feststellung erfolge rein deklaratorisch und ergebe sich unmittelbar aus dem Verlauf der auf der Website des Robert Koch-Institutes (RKI) dargestellten Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Heidenheim.
 
Hier die vollständige Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes lesen.
 
Landratsamt Heidenheim


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