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Weitere Corona-Lockerungen ab Montag, 28. Juni

Welche Corona-Lockerungen ab Montag, 28. Juni, im Kreis Heidenheim in Kraft treten:
Es treten weitere Lockerungen im Kreis Heidenheim in Kraft.

Es treten weitere Lockerungen im Kreis Heidenheim in Kraft.

Bild: stock.adobe.com/Jürgen Fälchle

Ab Montag, 28. Juni, treten im Landkreis Heidenheim weitere Lockerungen in Kraft. Das Landratsamt gab dies am Sonntagabend nach Feststellung der aktuellen Sieben-Tage-Inzidenz von 12,8 bekannt. (Hier die Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes lesen
 
Damit ist Inzidenzstufe 2 der neuen Corona-Verordnung erreicht (unter 35, über 10). Mehr zur neuen Verordnung und zu den Inzidenzstufen lesen Sie hier.
 
Lockerungen ab Montag, 28. Juni
 

  • Kontaktbeschränkungen: Es ist möglich, sich mit vier Haushalten und maximal 15 Personen zu treffen
  • Private Feierlichkeiten wie Hochzeiten: Können mit maximal 200 Personen stattfinden, wobei in geschlossenen Räumen die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses, eines Genesenen- oder Impfnachweises besteht
  • Besuch von Gastronomiebetrieben: Auch im Innenbereich ist kein negatives Testergebnis oder ein Genesenen- oder Impfnachweis mehr erforderlich, Kontaktdaten müssen jedoch weiterhin erfasst werden

 
Hier die ausführliche Übersicht der Regeln und Lockerungen
 


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