"Warten aufs Christkind" fällt erneut aus
Darauf weisen das Landratsamt Heidenheim und die Stadtverwaltung Heidenheim mit Blick auf eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes hin, die in Abstimmung mit der Stadtverwaltung erstellt wurde.
Die Allgemeinverfügung ist am Donnerstag, 16. Dezember, in Kraft getreten.
Die Allgemeinverfügung untersagt das Verweilen für Gruppen von zwei oder mehr Menschen im öffentlichen Raum im Bereich der Innenstadt, dem Brenzpark-Süd und dem Schlossberg im Zeitraum von Donnerstag, 23. Dezember, 18 Uhr, bis Freitag, 24. Dezember, 5 Uhr.
Damit soll vermieden werden, dass es zu Feiern oder ähnlichen Zusammenkünften im öffentlichen Raum kommt und sich Menschen mit dem Corona-Virus infizieren.
Ausnahmen zu diesen Regelungen gelten lediglich für bestimmte Situationen wie etwa das Warten vor Geschäften oder sonstigen geöffneten Einrichtungen, für den Aufenthalt in einer genehmigten Außengastronomiefläche, im Falle gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder im Gefahrenfall.
Landrat Peter Polta setzt vor dem Hintergrund anhaltend hoher Infektionszahlen auf das Verständnis der Bevölkerung für die getroffenen Maßnahmen: „Die aktuelle Lage erfordert es, weiterhin Vorsicht walten zu lassen und Infektionsrisiken, wo immer möglich, zu senken. Ich appelliere daher an die Eigenverantwortung unserer Bürgerinnen und Bürger, geltende Infektionsschutzvorgaben zu beachten und Menschenansammlungen weitestgehend zu meiden.“
„Indem wir Kontakte reduzieren und auf größere Feiern verzichten, können wir alle unseren Teil dazu beitragen, die vierte Welle zu überwinden und neue Infektionen vermeiden“, sagt Michael Salomo, Oberbürgermeister der Stadt Heidenheim.
Ferner ist seit Freitag, 10. Dezember, der Ausschank und der Konsum von Alkohol ebenfalls im Bereich der Innenstadt, dem Brenzpark-Süd und dem Schlossberg untersagt. Grundlage dafür ist ebenfalls eine Allgemeinverfügung, die das Landratsamt Heidenheim erlassen und zuvor in Abstimmung mit der Stadt erstellt hatte. Ausschank und Konsum von Alkohol ist auch in genehmigten Außengastronomieflächen untersagt.
Die Polizei wird am Donnerstag, 23. Dezember, und damit dem traditionellen Abend für die Feier im Heidenheimer Stadtgebiet Präsenz zeigen und die Einhaltung der Allgemeinverfügung kontrollieren. Sollten Verstöße festgestellt werden, werden gegebenenfalls keine Verwarnungen, sondern direkt Bußgelder bis zu einer möglichen Höhe von 25.000 Euro ausgesprochen. Stadt Heidenheim