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Verbesserungen beim Aufstiegs-BAföG

Zum 1. August tritt das vierte Änderungsgesetz des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) mit einer Vielzahl von Verbesserungen wie die Erhöhung der Zuschussanteile, die höheren Freibeträge und die höheren Darlehenserlasse in Kraft.

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Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Kurse an Erzieher- und Technikerschulen.
 
Teilnehmer jeden Alters werden bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt.
 
Mit Inkrafttreten der vierten Novelle wird der Unterhaltsbeitrag künftig vollständig als Zuschuss gewährt. Beim Maßnahmebeitrag, der zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren dient, werden künftig 50 Prozent als Zuschuss geleistet.
 
Anträge werden über die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung gestellt.
 
Nähere Informationen erteilt das Amt für Ausbildungsförderung im Landratsamt unter Tel. 07321.321-2327, -2337 oder -2418.


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