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Überblick: Impfaktionen vom 14. bis 17. September im Kreis Heidenheim

Um möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zu bieten, sich unkompliziert und ohne Termin impfen lassen zu können, finden vom 14. bis zum 17. September wieder Impfaktionen in verschiedenen Gemeinden im Landkreis Heidenheim statt.

Bild: stock.adobe.com/RRF

Die Aktionen des mobilen Impfteams des Kreisimpfzentrums Heidenheim (KIZ) finden in der Kalenderwoche 37 im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche #HierWirdGeimpft statt. Unter anderem werden dabei alle beteiligten Aktionen bundesweit unter dem Link www.zusammengegencorona.de/impfen/wo-kann-ich-mich-impfen-lassen aufgeführt, um vorhandene Impfangebote noch sichtbarer zu machen.
 
Im Landkreis Heidenheim gibt es folgende Impfmöglichkeiten:

  • Am Dienstag, 14. September, findet auf dem Parkplatz des Real-Marktes in Heidenheim-Schnaitheim eine Impfaktion von 10 bis 18.30 Uhr statt.
  • Am Mittwoch, 15. September, findet auf dem Parkplatz des Kaufland-Marktes in Giengen eine Impfaktion von 10 bis 18.30 Uhr statt.
  • Am Freitag, 17. September, gib es vor dem Burger King in Heidenheim eine Impfaktion von 15 bis 20 Uhr.

Es sind keine Voranmeldungen notwendig. Angeboten werden bei den Aktionen jeweils der Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson oder eine Erstimpfung mit Biontech.
 
Was muss man mitbringen
Impfwillige müssen zu den Impfaktionen oder zu einer Impfung im Kreisimpfzentrum lediglich ihren Personalausweis und – wenn vorhanden – ihre Gesundheitskarte und ihren Impfpass mitbringen.
 
Zweit- und Drittimpfungen
Es ist möglich, sich vor Ort von den mobilen Impfteams mit dem Impfstoff von Biontech zweitimpfen zu lassen. Hierfür muss jedoch der empfohlene Impfabstand zur Erstimpfung gewährleistet sein. Bei einer Erstimpfung mit Biontech beträgt der empfohlene Impfabstand mindestens drei Wochen. Erfolgte die Erstimpfung mit Astra Zeneca, wird ein Impfabstand von mindestens vier Wochen empfohlen.
 
Auch Drittimpfungen sind möglich, sofern die Kriterien dafür erfüllt sind. Berechtigt zur Drittimpfung sind Personen, die bei der Erst- und Zweitimpfung zur Prioritätengruppe eins gehört haben. Die Auffrischung betrifft also Menschen über 80 Jahre, Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort leben, Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden sowie Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie.

Impfungen im Kreisimpfzentrum noch bis 30. September möglich
Unabhängig von den Sonderaktionen ist es noch bis zum 30. September zu den Öffnungszeiten des Kreisimpfzentrums Heidenheim (Freitag bis Mittwoch von 8 bis 18 Uhr, donnerstags von 8 bis 20.30 Uhr) auf dem Schlossberg (Hugo-Rupf-Platz 1) möglich, sich im KIZ ohne Termin impfen zu lassen. Nach dem 30. September hat die Landesregierung Baden-Württembergs angekündigt, die Kreisimpfzentren zu schließen. Ab dann sind die Praxen der Hausärztinnen und Hausärzte, der niedergelassen Ärzte und Betriebsärzte die Anlaufstellen für Impfwillige, dies gilt auch für Zweitimpfungen zur Vervollständigung einer im Kreisimpfzentrum Heidenheim oder bei den mobilen Impfaktionen begonnenen Impfserie. Für die Terminvereinbarung der Impfungen ist es wichtig, dass der Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten wird und auch, dass der Termin mindestens zwei Wochen vor der fälligen Impfung mit der Arztpraxis vereinbart wird. Nur so kann die Arztpraxis die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen und die Impftermine auch in Gruppen zusammenfassen, um den Verwurf von Impfstoff zu vermeiden.
 
Sollten Impfwillige oder Erstgeimpfte keine Hausarztpraxis haben, können sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung BW über die Corona-Karte Baden-Württemberg (Adresse: https://www.kvbawue.de/index.php?id=1102) den Standort der nächstgelegenen Corona- Schwerpunktpraxis finden, um einen Impftermin zu vereinbaren. Eventuell bestehende (Zweit-) Impftermine im Kreisimpfzentrum Heidenheim nach dem Ende der Laufzeit sind ungültig, auch falls E-Mailerinnerungen durch die Impfterminsoftware versandt werden.
 
Landratsamt Heidenheim


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