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Teilnahmebedingungen: Gewinnspiel die schönste Sandburg

Wer auf der Facebook-Seite Ländle24 die meisten Gefällt-mir-Angaben für sein Bild von einer selbstgebauten Sandburg oder von selbstgestalteter Sandkunst erhält, kann einen aufblasbaren Flamingo, ein Sandkasten-Set und zwei Tageskarten für das Heidenheimer Waldfreibad gewinnen. Das sind die Teilnahmebedingungen:

Sommer, Sonne, Sonnenschein - das perfekte Wetter für einen Besuch im Freibad und ein Sonnenbad auf dem eigenen aufblasbaren Flamingo. Vor allem aber: Das perfekte Wetter, um eine Sandburg zu bauen.
 
Wer auf der Facebook-Seite Ländle24 die meisten "Gefällt-mir-Angaben" für sein Bild von einer selbstgebauten Sandburg oder von selbstgestalteter Sandkunst erhält, kann einen aufblasbaren Flamingo, ein Sandkasten-Set und zwei Tageskarten für das Heidenheimer Waldfreibad gewinnen.
 
Mit der Teilnahme an der Gewinn-Aktion erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Bedingungen einverstanden:
 

  • Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger ggf. bereitgestellter Informationen ist nicht Facebook, sondern die Heidenheimer Zeitung GmbH & Co. KG
  • Jeder Teilnehmer, der ein Bild einer selbstgebauten Sandburg oder Sandkunst auf der Facebook-Seite Ländle24 in den Kommentaren des Gewinnspiel-Beitrags veröffentlicht, hat die Chance auf einen aufblasbaren Flamingo, ein Sandkasten-Set und zwei Tageskarten für das Heidenheimer Waldfreibad.
  • Die Teilnahme ist ausschließlich auf der Facebook-Seite von Ländle24 (https://www.facebook.com/Laendle24/) möglich und setzt ein Facebook-Konto voraus.
  • An der Aktion nehmen alle Nutzer teil, die ein Foto einer selbstgebauten Sandburg auf der Facebook-Seite Ländle24 bis 17. August 2020 um 18 Uhr unter dem Gewinnspiel-Beitrag in den Kommentaren geteilt haben. Alle diese Nutzer gelten als für die Gewinn-Aktion angemeldete Teilnehmer.
  • Daten der Teilnehmer werden nicht weiterbearbeitet oder gespeichert: Wer gewinnt, entscheiden die Facebook-Nutzer auf der Facebook-Seite Ländle24. Vom 11. August 2020, 18 Uhr, bis 17. August 2020, 18 Uhr, können die Nutzer mit "Gefällt-mir-Angaben" bei den jeweiligen Bildern der Teilnehmer abstimmen. Die Teilnehmer dürfen nicht selbst abstimmen. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin mit den meisten "Gefällt-mir-Angaben" gewinnt. Auch der Teilnehmer oder die Teilnehmerin mit den zweit- und drittmeisten Stimmen erhalten einen Preis, die je ein Sandkasten-Set gewinnen können. Der Gewinner oder die Gewinnerin, der oder die Zweitplatzierte und Drittplatzierte werden noch am Montagabend, 17. August, per Facebook-Nachrichtenfunktion kontaktiert. Sollte die Kontaktaufnahme innerhalb 24 Stunden nicht gelingen, gewinnt der Teilnehmer oder die Teilnehmerin mit den zweitmeisten Stimmen. Die Gewinnübergabe erfolgt nach erfolgreicher Terminabsprache im Pressehaus der Heidenheimer Zeitung am Mittwoch, 19. August. Ein Fotograf der HZ ist dabei und macht Fotos. Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihr Foto und Name im Fall eines Gewinns auf Facebook, auf der Seite ländle24.de und in den Anzeigenblättern Neue Woche und Wochenzeitung veröffentlicht werden. Durch die Teilnahme erklärt Ihr euch mit diesen Bedingungen einverstanden.
  • Zur Teilnahme müssen alle Angaben zur Person des Teilnehmers der Wahrheit entsprechen. Die Heidenheimer Zeitung ist nicht verpflichtet, deren Richtigkeit zu überprüfen oder Nachforschungen dazu anzustellen.
  • Wer mitmacht, verpflichtet sich keine rechtswidrigen Inhalte in seinem Kommentar zu posten. Die Heidenheimer Zeitung übernimmt keine Ansprüche Dritter wegen eines rechtswidrigen Inhalts. Jeder ist für seinen Kommentar selbst verantwortlich.
  • Wir sind berechtigt, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn Gründe vorliegen, z.B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen. Wir behalten uns auch vor, bei Missbrauch und unerwarteten Vorkommnissen die Verlosung abzubrechen oder die Bedingungen zu ändern, bzw. anzupassen.
  • Die Heidenheimer Zeitung wird Gewinne nur an Personen ausgeben, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Gewinn-Aktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.

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