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Sportvereine: Sportförderung für Schulkinder

Zuschussprogramm „Kooperation Schule-Verein“ – Antragsfrist endet am 15. Mai 2023. Mehr über das Förderprogramm der WLSB:
Der WLSB unterstützt Kinder im Rahmen der Vereinsförderung. Foto: stock.adobe.com/graja

Der WLSB unterstützt Kinder im Rahmen der Vereinsförderung. Foto: stock.adobe.com/graja

Um Kinder im Schulalter zu lebenslangem Bewegen, Sport und Sporttreiben hinzuführen, unterstützt der WLSB im Rahmen der Vereinsförderung des Landes Baden-Württemberg seit 1982 mit dem Zuschussprogramm „Kooperation Schule-Verein“ die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen.

Bezuschusst werden Bewegungsangebote, die im folgenden Schuljahr von Schule und Verein gemeinsam durchgeführt werden. Grundlage ist eine jährliche Ausschreibung, in der die Zuschusskriterien festgelegt sind.

Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen in ihrer motorischen, kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklung und in ihrer Persönlichkeit zu fördern sowie Spaß an Bewegung zu vermitteln. Sportvereine erreichen dabei potentielle Mitglieder und können sich darüber hinaus als Qualitätsanbieter bei Eltern und Schulen präsentieren. Weiter kann die Schule ihre Ganztagsbetreuung um ein sportliches Angebot ergänzen.

• Die Zuschussbeantragung erfolgt ausschließlich über das Internetportal www.meinwlsb.de.

• Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung nur im Zeitfenster vom 15. März bis 15. Mai eines Jahres für das kommende Schuljahr erfolgen kann. Der Antrag ist online auszufüllen.

• Vor den Sommerferien werden alle Antragssteller über die Bewilligung oder Ablehnung ihrer Maßnahme schriftlich informiert.

Weitere Infos gibt es online unter www.wlsb.de oder via E-Mail an reichard@sportkreis-hdh.de.


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