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Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Heidenheim stabil unter 35

Die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Heidenheim liegt nach heutigem Stand (Freitag, 18. Juni) bei 27,1. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz auch am morgigen Samstag unter 35 liegen, wäre dies der fünfte Tag in Folge unter dem betreffenden Schwellenwert.
Ohne Test, ohne Impfung und ohne Genesung. Bleibt der 7-Tage-Inzidenz-Wert unter 35, kann ab Sonntag die Außengastronomie ohne weitere Auflagen genutzt werden.

Ohne Test, ohne Impfung und ohne Genesung. Bleibt der 7-Tage-Inzidenz-Wert unter 35, kann ab Sonntag die Außengastronomie ohne weitere Auflagen genutzt werden.

Bild: Natascha Schröm

Somit könnten ab Sonntag, 20. Juni im Landkreis Heidenheim weitere Lockerungen möglich sein. Unter anderem entfiele die Testpflicht für die Außengastronomie, sowie bei Veranstaltungen und bestimmten Einrichtungen, wenn man sich ausschließlich im Freien aufhält.
Private Feiern im Gastgewerbe sind bei einer stabilen Inzidenz von unter 35 mit bis zu 50 Personen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich zulässig. Ein Test, Genesenen- oder Impfnachweis ist hier jedoch weiterhin erforderlich.
Eine ausführliche Übersicht der ab voraussichtlich Sonntag, 20. Juni 2021 geltenden Regeln im Landkreis Heidenheim sowie die Feststellung der Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 würden entsprechend morgen auf der Corona-Homepage des Landkreises Heidenheim unter www.info-corona-lrahdh.de zu finden sein.
Überschreitet der Landkreis Heidenheim dann an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 35, stellt das Gesundheitsamt dies unverzüglich fest, so dass am nächsten Tag die Lockerungen entfallen. PM/Landratsamt HDH


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