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Claudia Scheiffele (Hauptamt)

s. Anmerkungen

Mit Ablauf des 13. April 2022 ist die Corona-Verordnung Kita (CoronaVO Kita) außer Kraft getreten.
Die Änderungen, die seit dem 14. April 2022 gelten:

Testpflicht
Die Testpflicht entfällt. Der Zugang zur Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ist daher seit dem 14. April 2022 wieder ohne vorherige Testung oder Testnachweis möglich. Ausdrücklich weist das Kultusministerium darauf hin, dass etwaige Testangebote (z. B. in den Einrichtungen oder für Zuhause) von Seiten des Landes nicht mehr weiter finanziert werden. Ebenso ist der Einsatz noch vorhandener Testkits nach Ostern nicht vorgesehen.

Hygieneempfehlungen
Nach wie vor ist es aber wichtig, dass bezogen auf die Pandemiesituation umsichtig und verantwortlich gehandelt wird. Die Empfehlungen gelten daher weiter fort und ergeben sich allgemein auch aus § 2 der Corona-Verordnung des Landes, wonach

    • die Einhaltung eines Mindestabstandes vn 1,5 Metern zu anderen Personen,
      eine ausreichende Hygiene,
      das Tragen einer medizinischen Maske der einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und
      das regelmäßige Belüften vn geschlossenen Räume
      generell empfohlen werden.


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