

Der Betrieb der Gastronomie ist im Innen- und Außenbereich zwar zwischen 6 und 1 Uhr unter Einhaltung der in der Corona-Verordnung festgelegten Abstandsregelungen erlaubt. Allerdings ist der Gastronomiebetrieb im Außenbereich wegen der Nachtruhe lediglich bis zum Ende eines Spiels mit Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft zulässig. Für alle Spiele ohne Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft gilt im Außenbereich wie üblich die Sperrzeit um 22 Uhr. Der Zutritt ist nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises zulässig. Das Rauchen ist nur im Freien gestattet.
Zur Vorbeugung der Gefährdung von Personen und Sachen und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung muss Folgendes eingehalten werden:
pm/ Stadt Heidenheim