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Nur noch FFP2 Masken in Bus und Bahn erlaubt
Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis Heidenheim an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100, gelten laut Infektionsschutzgesetz ab dem übernächsten Tag strengere bundeseinheitliche Regeln im öffentlichen Nahverkehr.
Aufgrund der momentan hohen Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Heidenheim besteht die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske (Standards FFP2, KN95 oder N95) in Bussen, Bahnen und Taxen sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen.
Bei einem Sieben-Tage-Inzidenz-Wert unter 100 war zuvor auch das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) möglich.
Der Heidenheimer Tarifverbund bittet alle Fahrgäste, ab sofort nur noch mit einer FFP2-Maske die Busfahrt anzutreten.
pm/HTV
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