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Stadt Heidenheim

Neue Nutzung für das Elmar-Doch-Haus

Welche Gastronomie passt ins ehemalige Rathaus? Die Antwort auf diese Frage erarbeitet die Stadtverwaltung in den kommenden Monaten.
In das ehemalige Heidenheimer Rathaus soll eine qualitativ hochwertige Gastronomie einziehen.

In das ehemalige Heidenheimer Rathaus soll eine qualitativ hochwertige Gastronomie einziehen.

Bild: Stadt Heidenheim

Im September vergangenen Jahres hatte Oberbürgermeister Michael Salomo eine „historische Chance“ ergriffen und für die künftige Nutzung einen Strategiewechsel vollzogen, weil Nachbargebäude für eine gastronomische Nutzung miteinbezogen werden konnten.
 „Es gibt bereits Interessenten aus der Branche“, so Salomo. „Darunter sind auch Restaurantbetreiber aus größeren Städten mit der nötigen Erfahrung gerade auch mit historischen Gebäuden.“
Ziel ist ein Ganztages- und Ganzjahresbetrieb mit qualitätsvollem Speise- und Getränkeangebot, der eine möglichst breite Zielgruppe erreicht.
 
Die räumlichen Konzepte würden zum Beispiel den Betrieb eines sogenannten „Quick Casual“-Restaurants oder einer Tagesbar ermöglichen.
Beide Konzepte entsprechen dem Anforderungsprofil.
 
Für das bis 1972 als Rathaus genutzte Gebäude hatte die Stadt einen Gastronomieberater beauftragt, der eine Markterkundung unternahm.
Auf dieser Basis befinden sich derzeit die beiden möglichen Gastronomie- und Raumkonzepte mit Blick auf deren Machbarkeit in der Prüfung.
Die Konzepte sehen Gastronomieräume im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss vor.
Das Erdgeschoss kann zusätzlich mit einem „Front-Cooking“-Bereich ausgestattet werden.
Im Außenbereich wird von mindestens 120 Plätzen ausgegangen, um gewährleisten zu können, dass ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist.
Die Stadt möchte das zweite Obergeschoss mit dem Ratssaal als Trausaal mit attraktivem Empfangs- und Bankettbereich zur Verfügung stellen.
 
Die Ausschreibung für den Betrieb der Gastronomie soll in der allgemeinen Hotel- und Gastronomiezeitung sowie in überregionalen und regionalen Zeitungen erfolgen.
Die räumlichen Konzepte dienen als Grundlage für mögliche Nutzungen.
Die Ausschreibung soll in zwei Stufen erfolgen. In der ersten Stufe werden die Angebote bezüglich Qualität, Attraktivität und Nachhaltigkeit sowie Leistungsfähigkeit des Bieters gewertet.
 
In der zweiten Stufe werden die vorne platzierten Bieter in puncto Wirtschaftlichkeit bewertet.
In dieser Stufe wird auch ein verbindliches Pachtangebot gefordert.
Geplant ist, Stufe eins im Juli abzuschließen, die Entscheidung für die Vergabe des Gastronomiebetriebs soll im November erfolgen.
Ein Gremium bestehend aus Oberbürgermeister, Vertretern der Fraktionen, Gastronomieberater und Verwaltung erstellt für die einzelnen Stufen einen Wertungsvorschlag.
Der Gemeinderat beschließt über die Wertungen wegen des Datenschutzes in nicht öffentlicher Sitzung.


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