Mit dem Landesfamilienpass Schlösser, Gärten und Museen besuchen
Abholer müssen keine Marke im Foyer ziehen, sondern können direkt sich direkt an der Infothek melden. Der Landesfamilienpass ist auch unabhängig vom Einkommen: Mit ihm können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben (also auch ausländische Familien) derzeit insgesamt 22 mal im Jahr unentgeltlich beziehungsweise zu ermäßigtem Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, und
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.