

Abholer müssen keine Marke im Foyer ziehen, sondern können direkt sich direkt an der Infothek melden. Der Landesfamilienpass ist auch unabhängig vom Einkommen: Mit ihm können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben (also auch ausländische Familien) derzeit insgesamt 22 mal im Jahr unentgeltlich beziehungsweise zu ermäßigtem Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, und
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.