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Maskenpflicht in Fußgängerbereichen gilt weiterhin

Bild: stock.adobe.com/New Africa

Die Stadt Heidenheim weist darauf hin, dass die Menschen in Fußgängerbereichen weiterhin eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.
 
Das schreibt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vor, die in ihrer neuesten Fassung seit Donnerstag, 11. Februar gilt. Eine Verpflichtung besteht nur dann nicht, falls der Abstand zu anderen Personen von 1,5 Meter sicher eingehalten werden kann.


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