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Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt Heidenheim

Besucherinnen und Besucher des Wochenmarkts in Heidenheim müssen auch weiterhin eine medizinische Maske tragen.
Wochenmarkt Heidenheim

Wochenmarkt Heidenheim

Bild: Geyer-Luftbild

Der aktuell gültigen Corona-Verordnung zufolge gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
 
Im Bereich des Wochenmarktes kann dieser Mindestabstand zu anderen Personen nicht durchgängig gewährleistet werden.
 pm/Stadt Heidenheim


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