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Stadt Heidenheim

Maskengebot statt Maskenpflicht

Ab Montag, 4. April, entfällt im Rathaus Heidenheim und allen städtischen Dienststellen die Maskenpflicht.

Bild: adobe.stock.com/Marcel Mücke

Künftig gilt für sämtliche Bereiche ein Maskengebot aus Gründen des Infektionsschutzes. Die Stadt folgt damit der Empfehlung des Landes Baden-Württemberg.
 
Beschäftigte und Besucher können damit zwar ohne Maske das Rathaus betreten, wer zum eigenen Schutz vor einer Corona-Infektion eine OP- oder eine FFP2-Maske tragen möchte, kann das nach wie vor tun.
 
Das neue Maskengebot gilt auch für Stadtbibliothek, Musikschule, Volkshochschule und die städtischen Museen. Auch auf dem Wochenmarkt entfällt die Maskenpflicht.
 
Termine zur Vermeidung von Wartezeiten können weiterhin über die städtische Internetseite heidenheim.de für bestimmte Bereiche der Stadtverwaltung vereinbart werden.
 
In den städtischen Kitas und den Schulen in Trägerschaft der Stadt gilt von Montag an auf Anordnung des Landes keine Maskenpflicht mehr, sondern ein Maskengebot. Die Stadtverwaltung ruft alle Kinder und Jugendlichen dazu auf, auch künftig in den Einrichtungen Masken zu tragen. In den Einrichtungen werden entsprechende Hinweise angebracht.
 
Die Testpflicht bleibt in den Einrichtungen bestehen, alle Kinder und Jugendlichen müssen sich folglich zwei Mal pro Woche anlasslos testen.


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