Landwirtschaft: Vorantragsverfahren für den FAKT-Antrag 2022
Mit dem Vorantragsverfahren des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) werden beabsichtigte Neueinstiege, Umstiege in höherwertige Teilmaßnahmen und/oder Erweiterungen einer oder mehrerer FAKT-Teilmaßnahmen für das kommenden Antragsjahr 2022 erfasst.
Die Tierwohl-Teilmaßnahmen mit einer einjährigen Laufzeit sind ebenfalls zwingend im FAKT-Vorantrag voranzumelden.
Der FAKT-Vorantrag für den gemeinsamen Antrag 2022 ist über das FIONA-System im Zeitraum vom 2. November bis 15. Dezember 2021 einzureichen. Die Anmeldung erfolgt mit den bestehenden FIONA-Anmeldedaten.
Zu den genauen Konditionen für die Verpflichtungsverlängerung kann die Untere Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt Heidenheim Auskunft erteilen. Ein schriftliches Einreichen des Vorantrags bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde ist nicht nötig.