Stadt Heidenheim

Längere Außenbewirtschaftung in den Wintermonaten möglich

Um den Gastronomiebetrieben in Heidenheim auch in den nächsten Monaten die Außenbewirtschaftung zu ermöglichen, hat der Gemeinderat einstimmig die Sondernutzung für die Außengastronomie im Winter einmalig gebührenfrei ermöglicht.
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Foto: Matthias Krüttgen, stock.adobe.com

Die Stadt Heidenheim unterstützt die Gastronomiebetriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie von Einschränkungen betroffen sind. Um ihnen auch in den nächsten Monaten die Außenbewirtschaftung zu ermöglichen, hat der Gemeinderat einstimmig die Sondernutzung für die Außengastronomie im Winter einmalig gebührenfrei ermöglicht. Gemäß Satzung endet die Zeit für die Außenbewirtschaftung üblicherweise mit dem 31. Oktober eines jeden Jahres.
 
Die Ausnahmegenehmigung zur Außenbewirtschaftung gilt als Testphase rückwirkend von Montag, 1. November, bis zum 28. Februar kommenden Jahres. Bislang war die Außenbestuhlung im November geduldet. Die Gastronomiebetriebe werden nun angeschrieben und können einen schriftlichen Antrag einreichen, um die Sondernutzung in den nächsten Wochen und Monaten zu beanspruchen.
 
Sofern aus straßenrechtlicher Sicht sowie aus Sicht des Winterdienstes nichts gegen die Außenbewirtschaftungsfläche spricht, kann die Stadtverwaltung die Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Tischen und Stühlen erteilen. Heizpilze oder Heizstrahler dürfen allerdings nicht aufgestellt werden. Gastronomiebetriebe können stattdessen andere Wärmespender für Gäste bereithalten, etwa Decken oder heiße Getränke. Die Gastronomiebetriebe müssen die Außenbewirtschaftung im Rahmen der bestehenden Räumlichkeiten bedienen, zusätzliche Verkaufshütten oder - stände werden nicht genehmigt.
 
 


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