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Klinikum: Besuche nur noch mit FFP-2-Maske möglich

Die geltenden Besuchseinschränkungen im Klinikum Heidenheim bleiben angesichts hoher Covid-Infektionszahlen bestehen. Die Geschäftsleitung des Heidenheimer Klinikums ppelliert an die Bevölkerung, das generelle Besuchsverbot zum Schutz aller Patienten und Beschäftigten im Klinikum einzuhalten, auch während der Weihnachtsfeiertage. Es gelten nur wenige Ausnahmen, die zudem nur nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärzten möglich sind.

Bild: Rudi Penk

Alle Besucher müssen darüber hinaus FFP2-Masken ohne Ausatemventil tragen. Dies gilt im gesamten Klinikum einschließlich des Aufenthalts in Patientenzimmern.
 
Nur eine Stunde Besuchszeit
Die Besuchszeit bleibt auf eine Stunde beschränkt. Besuchszeit ist zwischen 13 Uhr und 19 Uhr. Angehörige sind angehalten, sich nur im Zimmer aufzuhalten. Neben den Patienten darf sich nur eine weitere Person zu Besuchszwecken im Zimmer aufhalten.
 
Kein Zutritt mit Covid-typischen Symptomen
Alle Besucher müssen sich bei Betreten der Klinik registrieren, Fieber messen lassen und eine Checkliste zu ihrem Gesundheitszustand ausfüllen. Bei Covid-typischen Symptomen wie Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Durchfällen ist der Zutritt nicht gestattet. Ebenfalls gelten die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln.
 
Das sind die Ausnahmeregeln vom generellen Besuchsverbot:
• Besuch eines im Sterben liegenden Patienten
• Verabschiedung von einem verstorbenen Patienten
• Besuch eines Patienten der Palliativstation
• Väter/Begleitperson nur zur Geburt und Kaiserschnitt (Sectio) im Kreißsaal und jeweils täglich eine Stunde zu der entbundenen Partnerin auf die Wöchnerinnenstation. Besuche von Geschwisterkindern oder Großeltern sind leider nicht zugelassen. Bei Begleitpersonen von Schwangeren im Kreißsaal führt das Klinikteam Antigen-Schnelltests durch.
• Besuch eines kranken Kindes
• Begleitperson eines Patienten, der in die Notaufnahme eingeliefert wird und sich nicht selbst dorthin bewegen kann
• Begleitperson eines älteren, gebrechlichen oder dementen Patienten
• Dolmetscher
• Gerichtliche Betreuer
• Patienten mit individuellen Absprachen im Einzelfall.


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