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Kfz-Zulassungsbehörde appelliert: Vereinbarte Termine einhalten

Seit November 2020 können Anliegen rund um die Kfz-Zulassung nur nach vorheriger Online-Terminbuchung erledigt werden. Nun weist das Landratsamt Heidenheim darauf hin, dass bei Nichteinhaltung eines Termins um Mitteilung gebeten wird.
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Foto: Mathias Ostertag

Die Resonanz sowohl bei Kunden als auch Verantwortlichen der Kfz-Zulassungsbehörde des Landratsamtes Heidenheim hinsichtlich der Umstellung auf Vorab-Online-Terminbuchungen über die Webseite des Landkreises www.landkreis-heidenheim.deist überwiegend positiv. Allerdings haben trotz des dortigen Hinweises, dass bei Nichteinhaltung des Termins um Mitteilung gebeten wird, in den letzten drei Monaten durchschnittlich 15 Kunden täglich ihren vorab online gebuchten Termin ohne abzusagen nicht wahrgenommen. Im Januar waren es pro Tag sogar bis zu 34 Kunden, die ohne jegliche Mitteilung nicht erschienen sind.
 
Die Landkreisverwaltung appelliert daher an die Solidarität der Kunden, gebuchte Termine einzuhalten oder rechtzeitig abzusagen. Davon können andere Kunden profitieren, die einen Termin benötigen, um ihre Zulassungsvorgänge zu erledigen. Außerdem kann es durch die hohe Zahl an nicht wahrgenommenen Terminen in der Zukunft zu längeren Wartezeiten für alle Kunden kommen.
 
Aufgrund der Corona-Pandemie hatte sich die Landkreisverwaltung bereits vor geraumer Zeit dazu entschieden, Änderungen im Publikumsverkehr vorzunehmen. Seit November 2020 können Anliegen rund um die Kfz-Zulassung grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminbuchung erledigt werden. Diese vorherige Terminbuchung dient der Reduzierung von Kontakten und somit dem Schutz sowohl der Kunden als auch der Mitarbeitenden.
 
Kunden ohne Termin können nicht bedient werden. Im Landratsamt besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.
 
pm/Landratsamt Heidenheim


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