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Inzidenz unter 150: Landrat informiert über mögliche Öffnungsschritte ab Freitag

Ab Freitag dürfen Ladengeschäfte im Kreis Heidenheim wieder öffnen. Welche Regeln dann gelten:

Bild: Michael Bihlmayer, stock.adobe.com

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Heidenheim liegt nach Feststellungen des RKI seit Donnerstag, 20. Mai, durchgängig bei unter 150.
 
Somit ist ab Freitag, 28. Mai, die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig, wenn die Maßgaben des § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Halbsatz 1 Buchstabe a und c IfSG beachtet werden, die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, der Kunde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Leistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt hat und der Betreiber die Kontaktdaten der Kunden, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, (E-Mail-)Adresse sowie den Zeitraum des Aufenthaltes, erhebt.
 
pm/ Landratsamt Heidenheim
 


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