Seitenlogo
Landratsamt Heidenheim

Inzidenz über 500: Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte im Landkreis Heidenheim

Ab Freitag, 21. Januar 2022, gilt im Landkreis Heidenheim erneut eine abendliche Ausgangsbeschränkung für ungeimpfte Personen.

Bild: Rudi Penk

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Heidenheim hat am Donnerstag, 20. Januar, nach der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die Feststellung getroffen, dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis an zwei aufeinander folgenden Tagen bei über 500 lag.
 
Die Feststellung ist auf der Website des Landkreises unter öffentliche Bekanntmachungen eingestellt.
 
Dadurch gilt ab Freitag, 21. Januar 2022, die Regelung über lokale Ausgangsbeschränkungen nach § 17a Absatz 2 CoronaVO. Damit ist nicht-immunisierten Personen der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet.


UNTERNEHMEN DER REGION