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Landratsamt

Hecken dürfen nicht mehr geschnitten werden

Zum 1. März beginnt wieder der Zeitraum, in dem Bäume, Hecken und Gehölze nicht geschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen.
VORSICHT NESTLINGE: Bald beginnt wieder die Brutzeit der Singvögel. Hecken und Bäume dürfen vom 1. März bis zum 30. September nicht mehr geschnitten werden.

VORSICHT NESTLINGE: Bald beginnt wieder die Brutzeit der Singvögel. Hecken und Bäume dürfen vom 1. März bis zum 30. September nicht mehr geschnitten werden.

Bild: stock.adobe.com/allexclusive

Dies gilt auch für Bäume außerhalb des Waldes, also auch auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, Flächen des Erwerbsgartenbaus, privaten Gärten und öffentlichen Grünanlagen. Der Verbotszeitraum dauert bis zum 30. September.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Verbot verstößt, handelt ordnungswidrig. Erlaubt sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Zu beachten ist, dass weitergehende Vorschriften unberührt bleiben. Dies betrifft besonders den Schutz von Streuobstbeständen und den Artenschutz.

Das Entnehmen, Beschädigen oder Zerstören von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wilder Tiere der besonders geschützten Arten wie Vögel und Fledermäuse ist in dieser Zeit verboten. Daher ist bei der Hecken- und Baumpflege auf Vogelnester und Höhlen zu achten. Und: Der Schutz von Höhlenbäumen ist nicht an die momentane Anwesenheit bewohnender Tiere gebunden.

Für weitere Informationen und bei Fallen ragen zum Verbotszeitraum des Hecken- und Baumschnitts hilft die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Heidenheim unter Tel. 07321.3211371 oder per E-Mail an naturschutz@landkreis-heidenheim.de weiter.


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