Führerscheinumtausch: Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 an der Reihe
Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einen auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden. Der Bundesrat hat dazu einen vorgezogenen, gestaffelten Umtausch beschlossen. Wer wann an der Reihe ist, das regelt ein zeitlicher Stufenplan.
Bis zum 19. Januar 2022 müssen zwingend alle Fahrerlaubnisinhaber ihren Führerschein umtauschen, die im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papier-Führerscheins sind und deren Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958 liegt. Wer noch nicht an der Reihe ist und seinen Führerschein erst nach dem 19. Januar 2022 umtauschen muss, wird gebeten, mit dem Umtausch noch zu warten, um eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten für die Bürger zu vermeiden. Die Kosten für die Umstellung auf einen neuen EU-Kartenführerschein betragen 25,30 Euro.
Zur Beantragung ist es erforderlich, dass der Antragsteller persönlich zur Fahrerlaubnisbehörde ins Landratsamt kommt. Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der nationale Führerschein werden benötigt. Der neue Führerschein kann dann bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden oder wird auf Wusch per Post gegen eine Gebühr zugeschickt.
Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur oder auf Website des Landratsamtes unter www.landkreis-heidenheim.de zu finden. Zudem steht die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises unter Tel. 07321.321-2442 für Fragen zur Verfügung.
Landratsamt