Landratsamt Heidenheim

FFP2-Maskenpflicht ab 18 Jahren in Bus und Bahn

Der Heidenheimer Tarifverbund informiert, dass ab Freitag, 28. Januar, alle Fahrgäste ab 18 Jahren in Bus und Bahn eine FFP2-Maske tragen müssen.

Bild: stock.adobe.com/Frédéric Massard

Mit Beschluss vom 27. Januar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am Freitag, 28. Januar 2022, in Kraft. Darin wird auch neu geregelt, dass im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr ab 18 Jahren verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen ist.
 
Weiterhin genügt eine medizinische Maske für Kinder zwischen einschl. 6 und 17 Jahren; Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.
 
Daher bittet der Heidenheimer Tarifverbund alle Fahrgäste ab 18 Jahren ab sofort die Fahrt nur noch mit einer FFP2-Maske anzutreten.


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