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Erste Öffnungsschritte im Kreis Heidenheim zu erwarten

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heidenheim ist derzeit tendenziell sinkend. Wann erste Corona-Lockerungen zu erwarten sind:

Bild: stock.adobe.com/Fokussiert

Nachdem der Wert vor zwei Wochen zeitweise bei über 280 lag, ist die Inzidenz mittlerweile deutlich gesunken. Für die Berechnung des Zeitpunkts der nach dem Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Lockerungen und Verschärfungen sind die vom Robert Koch-Institut (RKI) ermittelten 7-Tage-Inzidenzwerte maßgeblich. Aktuell liegt der Inzidenzwert im Landkreis Heidenheim nach den Berechnungen des RKI seit Mittwoch, 19. Mai 2021, konstant bei unter 165. Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert fünf Werktage, wozu auch Samstage zählen, in Folge bei unter 165 liegt, dürfen Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen am übernächsten Tag wieder öffnen. Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung nicht.
 
Die Öffnung der Kinderbetreuungseinrichtungen kann demzufolge im Landkreis Heidenheim frühestens am Donnerstag, 27. Mai 2021, erfolgen. Präsenzunterricht, beziehungsweise Wechselunterricht an den Schulen ist aufgrund der Pfingstferien frühestens ab 7. Juni 2021 wieder durchführbar, wenn die Inzidenzwerte nicht wieder ansteigen.
 
Sinkt die 7-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter den hierzu maßgeblichen Schwellenwert von 150, ist am übernächsten Tag das sogenannte „Click and meet“ wieder möglich. Personen, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind, benötigen hierfür einen negativen Test. „Click and meet“-Angebote können nach den vom RKI aktuell veröffentlichten Zahlen im Kreis Heidenheim frühestens am Freitag, 28. Mai 2021, starten – vorausgesetzt, die Werte steigen nicht wieder über die Schwelle von 150.
 
Mit einer konstanten Unterschreitung des Schwellenwertes von 100 in einem Landkreis tritt die im Infektionsschutzgesetz geregelte „Notbremse“ insgesamt außer Kraft und es kommt zu weiteren Lockerungen wie etwa der Öffnung von Freizeiteinrichtungen und Gastronomie, der Ausweitung zulässiger Kontakte und der Gestattung von derzeit untersagten Dienstleistungen. Weitere Öffnungsperspektiven sind im sogenannten Stufenplan des Landes Baden-Württemberg zu finden. Bei gleichbleibender Tendenz kann aus heutiger Sicht frühestens Mitte der Kalenderwoche 22 mit der Aufhebung der „Notbremse“ gerechnet werden.
 
„Wir alle wünschen uns, Freiheiten und Möglichkeiten im täglichen Leben zurückzugewinnen. Die Entwicklung stimmt mich zuversichtlich, dass dies im Landkreis mit den skizzierten Öffnungsschritten kurz bevorsteht“, so Landrat Peter Polta. pm/Landratsamt Heidenheim


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