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Einschränkungen der Besuchsregelungen im Klinikum Heidenheim ab Freitag, 22. Oktober 2021

Aufgrund der Zunahme von Covid-19-Infektionsfällen im Landkreis Heidenheim sowie der Zahl stationärer Patienten mit Covid-19-Symptomen im Klinikum Heidenheim gelten ab Freitag, 22. Oktober, Einschränkungen in den Besuchsregelungen im Klinikum und auf dem Klinikgelände.

Bild: stock.adobe.com/Augenfutter S. Pech

Pro Patient ist nur noch ein Besucher am Tag zugelassen. Die Besuchszeit pro Besucher ist auf eine Stunde beschränkt. Mehr als ein Besucher darf sich nicht in einem Zimmer mit mehreren Patienten aufhalten. Für Besucher gilt die Pflicht zum korrekten Tragen einer FFP-2-Maske ohne Ausatemventil sowie die Einhaltung der Hygieneregeln auch in den Patientenzimmern. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die FFP-2-Masken sollen mitgebracht werden, in Ausnahmefällen können entsprechende Maske gegen ein Entgelt von 1 Euro am Empfang erworben werden. Auch auf dem Klinikgelände außerhalb des Gebäudes besteht Maskenpflicht.
 
Alle Besucher müssen sich beim Betreten der Klinik am Empfang registrieren lassen und eine Checkliste zu ihrem Gesundheitszustand ausfüllen.
 
Besucher müssen die 3-G-Regeln erfüllen.
 
Besuchszeit ist täglich von 13 bis 18 Uhr.
 
Leider ist es derzeit unvermeidlich, innerhalb des Hauses generelle Besuchsverbote für einzelne Pflegestationen auszusprechen. Folgende Ausnahmeregeln gelten:

  • Besuch eines im Sterben liegenden Patienten
  • Verabschiedung von einem verstorbenen Patienten
  • Besuch eines Patienten der Palliativstation
  • Väter/Begleitperson nur zur Geburt und Kaiserschnitt (Sectio) im Kreißsaal und jeweils täglich eine Stunde zu der entbundenen Partnerin auf die Wöchnerinnenstation. Besuche von Geschwisterkindern oder Großeltern sind leider nicht zugelassen.
  • Besuch eines kranken Kindes
  • Begleitperson eines Patienten, der in die Notaufnahme eingeliefert wird und sich nicht selbst dorthin bewegen kann
  • Begleitperson eines älteren, gebrechlichen oder dementen Patienten
  • Dolmetscher
  • Gerichtliche Betreuer
  • Patienten mit individuellen Absprachen im Einzelfall.

 
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