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Claudia Scheiffele (Hauptamt)

Die Stadtverwaltung informiert:

Härtefallhilfe für Öl und andere nicht leitungsgebundene Energieträger

Seit dem 08.05.2023 können private Haushalte, welche mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, rückwirkend eine Härtefallhilfe für das Jahr 2022 beim Land Baden-Württemberg beantragen.
Dies ist zur Entlastung der Haushalte aufgrund der besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks gedacht.

Die Hilfe kann über das Online-Portal https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id="HEIZKOSTEN beantragt werden.
Das Land hat zusätzlich eine Hotline eingerichtet: 0711/126-1600
Telefonzeiten: 9 Uhr - 17:00 Uhr
Hier kann man auch den Antrag in Papierform erhalten, jedoch verzögert sich die Bearbeitung dadurch.

Fragen und Antworten rund um Hilfen, Voraussetzungen und Antragsverfahren finden sich auf der Seite des Umweltministeriums Baden-Württemberg:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte
(Alternativ: www.um.baden-wuerttemberg.de , Stichwort „Härtefallhilfe )


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