Corona-Verordnung: Was ist offen, was geschlossen?
Die von der Landesregierung aktualisierte Corona-Verordnung gilt seit Anfang November. Die wichtigsten allgemeinen Maßnahmen sind bekannt, für Veranstaltungen und Institutionen der Stadt Heidenheim und der Stadtwerke werden im Folgenden einige konkrete Auswirkungen benannt.
Der Betrieb der Musikschule als Bildungseinrichtung läuft fast unverändert weiter. Unterricht (auch Präsenzunterricht) bleibt unter Einhaltung der Abstände und der Maskenpflicht möglich und erlaubt. Bildungskooperationen der Musikschule mit Schulen und Kitas dürfen weiterhin stattfinden. Alle Veranstaltungen mit Publikumsverkehr dagegen (Konzerte, Vorspiele und dergleichen) fallen im November aus. Proben mit über 20 Teilnehmern sind nicht möglich.
Die Stadtbibliothek ist als Bildungseinrichtung nicht von der Schließung betroffen. Sie bleibt ebenfalls geöffnet – natürlich weiterhin unter Beachtung der Abstandsregeln, der Maskenpflicht und der weiteren Hygienemaßnahmen.
Das Kunstmuseum bleibt bis mindestens Montag, 30. November geschlossen. Das Museum für Kutschen, Chaisen, Karren sowie das Museum Schloss Hellenstein und das Museum im Römerbad haben die Saison ohnehin zum 31. Oktober beendet.
Das Konzert des Pennson Jazz Orchestra am Freitag, 20. November fällt aus. Über den Ablauf der Rückerstattung bereits gekaufter Tickets wird das Kulturbüro informieren. Das Konzert am 5. November mit „The Fitzgeralds“ war bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgesagt worden, weitere Veranstaltungen im November waren nicht geplant. Über die Veranstaltungen nach dem Gültigkeitszeitraum der aktuellen Verordnung (30. November) wird gesondert informiert.
Die Aquarena ist komplett und bis auf weiteres (derzeit keine Beschränkung auf November) geschlossen.
Über neue Verordnungen und Beschlüsse zur Corona-Lage und damit verbundene weitere Änderungen und Auswirkungen wird die Stadtverwaltung informieren, sobald sie vorliegen.
pm/Stadt Heidenheim