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Corona, Kinder, Chaos: Bei Eltern liegen die Nerven blank

Laut einer Forsa-Umfrage der KKH Kaufmännische Krankenkasse  stehen Alleinerziehende am meisten unter Stress. Der Druck nimmt wegen der "Virus-Ferien" zu.

Bild: stock.adobe.com/Nomad_Soul

Sie leisten ohnehin schon viel, fühlen sich oft allein gelassen, haben laut einer Forsa-Umfrage der KKH Kaufmännische Krankenkasse deutlich mehr Stress als andere Eltern: getrennt lebende Mütter und Väter. Fast jeder zweite Alleinerziehende (46 Prozent) steht demnach ständig unter Druck. Jetzt, in der Corona-Krise, dürfte sich das Problem noch verschärfen, denn wohin mit den Kindern, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind? Was tun, wenn der Ex-Partner nicht greifbar ist, die Großeltern vor dem Virus geschützt werden sollen und man selbst arbeiten muss?
Wie die KKH-Umfrage zeigt, ist die Erziehung und Betreuung der Kinder bereits ohne "Corona-Ferien" einer der größten Stressfaktoren für Alleinerziehende: Das sagt fast die Hälfte von ihnen (46 Prozent). Für getrennt lebende Eltern ist außerdem die Arbeitsbelastung im Haushalt deutlich größer als für Paare. Darüber hinaus stehen Alleinerziehende deutlich mehr wegen Konflikten oder Problemen in der Familie (45 Prozent) sowie finanzieller Sorgen (41 Prozent) unter Druck. Die ohnehin schon größte Herausforderung für Eltern, nämlich Familie, Haushalt und Beruf unter einen Hut zu bekommen, wird sich jetzt in der Corona-Krise noch zuspitzen.
 
Stressfaktoren:
Zusammenlebende Eltern
- Erziehung und Betreuung der Kinder: 40 Prozent
- Arbeitsbelastung im Haushalt: 29 Prozent
- Konflikte in der Familie: 28 Prozent
- Finanzielle Sorgen: 19 Prozent
 
Alleinerziehende
- Erziehung und Betreuung der Kinder: 46 Prozent
- Arbeitsbelastung im Haushalt: 41 Prozent
- Konflikte in der Familie: 45 Prozent
- Finanzielle Sorgen: 41 Prozent
 
Der größere Druck macht sich bei getrennt lebenden Eltern physisch und psychisch deutlich stärker bemerkbar als bei Paaren: So klagen rund zwei Drittel von ihnen sowohl über Müdigkeit beziehungsweise Schlafstörungen als auch über Erschöpfung und Burnout. Darüber hinaus sagt rund jeder dritte Alleinerziehende, dass er aufgrund des hohen Drucks schon einmal niedergeschlagen beziehungsweise sogar depressiv war. Unter den Paaren gab dies hingegen nur jeder fünfte an.
 
Folgen von Stress
Zusammenlebende Eltern
-Müdigkeit oder Schlafstörungen: 55 Prozent
- Erschöpfung und Burnout: 54 Prozent
- Niedergedrückte Stimmung/Depressionen: 21 Prozent
 
Alleinerziehende
-Müdigkeit oder Schlafstörungen: 65 Prozent
- Erschöpfung und Burnout: 65 Prozent
- Niedergedrückte Stimmung/Depressionen: 29 Prozent
 
Um den Stress zu reduzieren, wünschen sich alleinerziehende Eltern deutlich mehr als zusammenlebende Mütter und Väter zusätzliche finanzielle Hilfen (71 Prozent), mehr Anerkennung von ihrem Arbeitgeber sowie mehr Unterstützung bei der Kindererziehung von ihrem Ex-Partner beziehungsweise von Angehörigen (39 Prozent). In Zeiten von Corona dürfte dies jedoch schwierig werden.
Die KKH rät Eltern dennoch, die Ruhe zu bewahren und die Situation mit ihrem Arbeitgeber zu besprechen. Viele Unternehmen haben individuelle Regelungen für Beschäftigte getroffen, die ihre Kinder wegen Kita- und Schulschließungen betreuen müssen. Wenn der Vertrag es nicht ausschließt, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen das Gehalt für wenige Tage weiterzahlen. Bleiben Betreuungseinrichtungen länger geschlossen, haben Eltern allerdings keinen Anspruch mehr auf eine bezahlte Freistellung. Alternativ können Mütter und Väter kurzfristig Urlaub nehmen - bezahlt oder im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber unbezahlt - oder etwa über Überstundenabbau die Betreuung ihrer Kinder im Anschluss an die ersten Tage sicherstellen. In manchen Branchen können Eltern auch mittels Homeoffice oder flexiblen Arbeitszeitregelungen die aktuelle Situation bewältigen.
Sollte ein Kind tatsächlich erkranken, können sich berufstätige Eltern bis zu zehn Tage - alleinstehende Mütter und Väter jeweils bis zu 20 Tage - unentgeltlich von der Arbeit befreien lassen. Dafür erhalten sie von den gesetzlichen Krankenkassen Kinderkrankengeld, sofern das Kind unter zwölf Jahre alt ist und der Arzt eine Erkrankung sowie die notwendige Betreuung bescheinigt. Weitere Informationen zum Krankengeld Kind gibt es unter kkh.de/versicherte/a-z/krankengeld/krankengeld-kind.
pm/KKH


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