Besuchsverbot im Klinikum: Kampf gegen Corona hat Vorrang
Im Klinikum Heidenheim nimmt die Zahl stationärer Patienten mit Covid-19-Infektionen zu. Die Geschäftsleitung verfolgt die Entwicklung sehr genau und spricht deshalb ab sofort zum Schutze aller Patienten und Beschäftigten ein generelles Besuchsverbot aus.
Der Patientenschutz besitzt im Klinikum als hochsensiblem Bereich absoluten Vorrang. Daher wird die bisher geltende Besuchsregelung „Ein Besucher pro Patient am Tag“ ab sofort im Klinikum und der Reha-Klinik in Giengen ausgesetzt. Welche Ausnahmen nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärzten noch möglich sind: Siehe Info-Kasten oben auf dieser Seite.
Die Besuchszeiten sind auf eine Stunde beschränkt, Besuchszeit ist zwischen 13 und 19 Uhr. Angehörige sind angehalten, sich nur im Zimmer aufzuhalten. Neben den Patienten darf sich nur eine weitere Person zu Besuchszwecken im Zimmer aufhalten.
Für die zugelassenen Besucher gilt zu jeder Zeit das korrekte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch bei Vor-liegen eines Attestes. FFP-Masken mit Ventil zum Ausatmen sind nicht zugelassen.
Alle Besucher müssen sich bei Betreten der Klinik registrieren, ihre Körpertemperatur messen lassen und eine Checkliste zu ihrem Gesundheitszustand ausfüllen. Bei Covid-typischen Symptomen wie Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Durchfällen ist der Zutritt zum Klinikum nicht gestattet. Ebenfalls gelten die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln ohne Ausnahme.
Die Geschäftsleitung bedauert diese Einschränkung, die allerdings in der jetzigen Pandemie-Situation dringend erforderlich ist, um eine Ausbreitung des Covid 19-Virus in der stationären Krankenversorgung auf dem Schlossberg zu begrenzen. Der Schutz der Patienten wie der Mitarbeiter hat jetzt absoluten Vorrang.
Klinikum: Die Ausnahmen vom Besuchsverbot
- Besuch eines im Sterben liegenden Patienten
- Verabschiedung von einem verstorbenen Patienten
- Besuch eines Patienten der Palliativstation
- Väter/Begleitperson nur zur Geburt und Kaiserschnitt (Sectio) im Kreißsaal und jeweils täglich eine Stunde zu der entbundenen Partnerin auf die Wöchnerinnenstation. Besuche von Geschwisterkindern oder Großeltern sind nicht zugelassen.
- Besuch eines kranken Kindes
- Begleitperson eines Patienten, der in die Notaufnahme eingeliefert wird und sich nicht selbst dorthin bewegen kann
- Begleitperson eines älteren, gebrechlichen oder dementen Patienten
- Dolmetscher
- Gerichtliche Betreuer
All diese Ausnahmen vom generellen Besuchsverbot gelten nur nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärzten.