

Seit Jahresbeginn ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.
Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Diese erfolgt mit dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises wie elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion. Als Alternative bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung weiterhin bestehen.
Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, zur Online-Identifikation und den erforderlichen technischen Voraussetzungen findet man unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden.
Agentur für Arbeit