Arbeitslosmeldung ab sofort auch online
Seit Jahresbeginn ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.
Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Diese erfolgt mit dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises wie elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion. Als Alternative bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung weiterhin bestehen.
Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, zur Online-Identifikation und den erforderlichen technischen Voraussetzungen findet man unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden.
Agentur für Arbeit