Wo in Herbrechtingen Alkoholverbot und Maskenpflicht gelten

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Das Landratsamt Heidenheim hat wegen Corona zwei Verfügungen für die Stadt Herbrechtingen erlassen.

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Zum Alkoholkonsum- und -ausschankverbot gilt: In den Bereichen Hallenbadparkplatz, Festplatz, Bibrissportgelände und Parkplatz, Schulzentrum, Stadtpark, Rathausvorplatz und Buigen-Center dürfen keine alkoholischen Getränke in den öffentlich zugänglichen Bereichen konsumiert oder ausgeschenkt werden, Abgabe ist nur in verschlossenen Behältnissen erlaubt.
 
In den Bereichen Stadtpark, Rathausvorplatz, Buigen-Center und Bibrisparkplatz besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines FFP2-Atemschutzes.
 
Diese Verfügung gilt bis Freitag, 30. April. Das Gesundheitsamt kann sie auch früher wieder aufheben.
 
pm/Landratsamt Heidenheim