Wo in der kommenden Woche öffentlich geimpft wird

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Das mobile Impfteam des Kreisimpfzentrums Heidenheim (KIZ) ist in der Kalenderwoche 38 erneut an zahlreichen Orten im Landkreis unterwegs, um Impfwilligen ein Angebot machen zu können. Eine Übersicht der Impfangebote:
Bilder

Foto: stock.adobe.com/RRF

Mittwoch, 22. September, Parkplatz REWE Giengen (Heidenheimer Straße)
 
Von 10 bis 18.30 Uhr werden ohne Voranmeldung der Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson oder eine Erstimpfung mit BioNTech angeboten.
 
Donnerstag, 23. September, Parkplatz KAUFLAND Heidenheim-Schnaitheim
 
Von 10 bis 18.30 Uhr werden ohne Voranmeldung der Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson oder eine Erstimpfung mit BioNTech angeboten.
 
Freitag, 24. September, REWE CENTER Heidenheim
 
Von 10 bis 18.30 Uhr werden ohne Voranmeldung der Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson oder eine Erstimpfung mit BioNTech angeboten.
 
Freitag, 24. September, Gemeinsame Impfaktion mit dem 1. FC Heidenheim an der Voith-Arena
 
Vor dem Heimspiel gegen den SV Darmstadt 98 haben Impfwillige die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Voranmeldung mit dem Einmal-Impfstoff Johnson & Johnson oder einer Erstimpfung mit BioNTech impfen zu lassen. Die Impfaktion findet von 15 Uhr bis 18.30 Uhr vor dem Stadion im Bereich der HellensteinEnergie Osttribüne der Voith-Arena statt.
 
Impfwillige müssen zu den Impfaktionen oder zu einer Impfung im Kreisimpfzentrum lediglich ihren Personalausweis und – wenn vorhanden – ihre Gesundheitskarte und ihren Impfpass mitbringen.
 
Zweit- und Drittimpfungen
 
Es ist möglich, sich vor Ort von den mobilen Impfteams mit dem Impfstoff von BioNTech zweitimpfen zu lassen. Hierfür muss jedoch der empfohlene Impfabstand zur Erstimpfung gewährleistet sein. Bei einer Erstimpfung mit BioNTech beträgt der empfohlene Impfabstand mindestens drei Wochen. Erfolgte die Erstimpfung mit AstraZeneca, wird ein Impfabstand von mindestens vier Wochen empfohlen.
 
Auch Drittimpfungen sind möglich, sofern die Kriterien dafür erfüllt sind. Berechtigt zur Drittimpfung sind Personen, die bei der Erst- und Zweitimpfung zur Prioritätengruppe eins gehört haben. Landratsamt