Public Viewing: Diese Regeln gelten in Heidenheim

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Aufgrund der aktuellen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gilt während der EM 2021 für Gastronomiebetriebe, die TV-übertragungen zeigen, Folgendes:
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Foto: Daniela Stängle

Der Betrieb der Gastronomie ist im Innen- und Außenbereich zwar zwischen 6 und 1 Uhr unter Einhaltung der in der Corona-Verordnung festgelegten Abstandsregelungen erlaubt. Allerdings ist der Gastronomiebetrieb im Außenbereich wegen der Nachtruhe lediglich bis zum Ende eines Spiels mit Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft zulässig. Für alle Spiele ohne Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft gilt im Außenbereich wie üblich die Sperrzeit um 22 Uhr. Der Zutritt ist nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises zulässig. Das Rauchen ist nur im Freien gestattet.
 
Zur Vorbeugung der Gefährdung von Personen und Sachen und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung muss Folgendes eingehalten werden:
 

  1. Für die Abgabe von Speisen und Getränken sind während und nach den Fußballspielen ausschließlich Plastikgefäße zu verwenden.
  2. Gegenstände aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material wie Flaschen, Dosen, Bierkrüge dürfen nicht bereitgestellt bzw. mitgeführt werden.
  3. Gegebenenfalls sind entsprechende Ordnungskräfte einzusetzen.
  4. Durch geeignete Maßnahmen (Ordnungsdienst, Plakate etc.) ist dafür zu sorgen, dass erhebliche Ruhestörungen der Bewohner in der Nachbarschaft durch Besucher der Veranstaltung verhindert werden. Gegebenenfalls sind die Besucher mittels kurzfristigen Durchsagen zur Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft aufzufordern.
  5. Der An- und Abfahrtsverkehr ist so zu gestalten, dass sich die Emissionen auf ein Mindestmaß beschränken.
  6. Lärmerzeugende Instrumente, etwa pyrotechnische Gegenstände oder druckgasbetriebene Lärmfanfaren dürfen nicht mitgeführt werden.
  7. Ein Bildschirm darf nicht in Richtung Fahrbahn gerichtet sein, damit eine Gefährdung des Fahrzeugverkehrs durch Ablenkung ausgeschlossen wird.
  8. Vor dem Gaststättengebäude sind keine Menschenansammlungen erlaubt.
  9. Das Blockieren öffentlicher Verkehrsflächen bleibt untersagt (Fahrbahn und Gehweg).

 
pm/ Stadt Heidenheim