Parkgenehmigungen der Zonen 3 und 5 in Heidenheim laufen ab

Stadt Heidenheim 188
Für die Zonen 3 und 5 in Heidenheim können seit dem 1. Dezember neue Parkausweise beantragen.

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Bewohner mit Hauptwohnsitz und juristische Personen, Selbstständige und Gewerbetreibende der Zonen 3 und 5 können seit dem 1. Dezember gegen eine Gebühr von fünf Euro pro Vierteljahr und pro Parkausweis (40 Euro für zwei Jahre je Fahrzeug/Parkausweis) neue Parkausweise beantragen.
 
Aufgrund der jetzigen Corona-Lage und zur Vermeidung von persönlichen Kontakten, bitten die Stadtverwaltung alle Antragstellenden darum, den Bewohnerparkausweis online unter www.heidenheim.de/parkgenehmigungen2021 zu beantragen.
 
Dort sind auch die Straßenzüge gelistet, die unter die Zonen 3 und 5 fallen.