Landkreis Heidenheim: Nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte ab Donnerstag

Landratsamt Heidenheim 352
Ab Donnerstag, 25. November, treten für den Landkreis Heidenheim weitere Corona-Beschränkungen in Kraft. Welche das sind:
Ab Donnerstag, 25. November, gilt im Einzelhandel im Landkreis Heidenheim die 2G-Regelung.

Ab Donnerstag, 25. November, gilt im Einzelhandel im Landkreis Heidenheim die 2G-Regelung.

Bild: stock.adobe.com/studio v-zwoelf

Das Land Baden-Württemberg hat in Anbetracht der stark steigenden Corona-Zahlen die Corona-Verordnung des Landes angepasst. Demnach gilt ab heute in Baden-Württemberg die neu eingeführte Alarmstufe II und damit verschärfte Regeln in ganz Baden-Württemberg. Außerdem gelten bei Stadt- und Landkreisen, die an zwei aufeinanderfolgenden Tagen einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von über 500 aufweisen, weitere Beschränkungen.
 
Das Gesundheitsamt des Landkreises Heidenheim hat demnach am Mittwoch, 24. November, festgestellt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Heidenheim an zwei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 500 lag.
 

Dadurch gelten laut der Corona-Verordnung des Landes ab Donnerstag, 25. November, folgende Regelungen über weitergehende lokale Beschränkungen:

Ungeimpften Kundinnen und Kunden ist der Zutritt zu Betrieben des Einzelhandels und zu Märkten nicht gestattet. Ausgenommen sind Betriebe und Märkte der Grundversorgung. Abholangebote und Lieferdienste einschließlich solcher des Online-Handels sind für ungeimpfte Kundinnen und Kunden ohne Einschränkung zulässig. Zudem gilt für Ungeimpfte eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Demnach ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet.
 
Die Feststellung kann auf der Corona-Homepage des Landkreises Heidenheim unter https://www.info-corona-lrahdh.de/startseite nachgelesen werden.