Hygieneauflagen zur Stimmabgabe im Wahllokal

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Die Stadt Heidenheim weist auf folgende Hygieneauflagen hin, die im Wahllokal bei der Landtagswahl am Sonntag, 14. März, gelten:

Bild: stock.adobe.com/juliasudnitskaya

Die Stadt Heidenheim verbucht Stand Freitagmittag etwa 8700 Briefwahlanträge für die anstehende Landtagswahl am Sonntag, 14. März.
 
Wer seine Stimme hingegen nicht via Briefwahl, sondern im Wahllokal seines Wahlbezirks abgeben möchte, muss während seines Aufenthalts im gesamten Wahlgebäude eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen. Diese und weitere Auflagen schreibt die Corona-Verordnung des Landes seit 1. März vor, um die Ausbreitung des Coronavirus im Verlauf der anstehenden Landtagswahlen zu vermeiden.
 
Im Wahllokal selbst dürfen sich nie mehr Wählerinnen und Wähler aufhalten als Wahlkabinen vorhanden sind - also höchstens vier. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass es zu Wartezeiten kommt.
 
Jede Person muss vor dem Betreten des Wahlraums die Hände desinfizieren und es wird die Uhrzeit des Besuchs vermerkt, damit gegebenenfalls Kontaktpersonen ermittelt werden können. Auch die Kontaktdaten von Begleitpersonen werden dokumentiert. Im gesamten Wahlgebäude gilt ein Mindestabstand von 1,5 Meter.
 
Im Wahllokal wird die Einhaltung von Wahlhelfern überwacht, das gilt auch für möglicherweise auftretende Warteschlangen.
 
Wer Kontakt zu einem Infizierten hatte oder Symptome - Fieber, trockener Husten, Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns - aufweist, dem ist der Zutritt zum Wahlgebäude untersagt. Das gilt auch für jene, die ohne gültiges Attest keine Maske tragen wollen oder ihre Kontaktdaten nicht hinterlegen wollen. Wer ein Attest vorweisen kann, darf nicht gleichzeitig mit anderen Wählern im Raum sein und muss mindestens zwei Meter zu allen Wahlhelfern Abstand halten. Anschließend muss der Raum gelüftet werden.
 
Für kurzfristig auftretende Erkrankungen oder angeordnete Quarantäne besteht die Möglichkeit, am Sonntag bis 15 Uhr Briefwahl zu beantragen.
 
pm/Stadt Heidenheim