Heidenheimer Tarifverbund: Kündigung des Schülerabonnements nicht notwendig

lis 86
Der Landkreis Heidenheim wird für den Monat Februar wegen der aktuellen Corona-Lage vorläufig von einem Einzug des Eigenanteils für htv-Schülermonatskarten absehen.

Bild: stock.adobe.com/maho

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage werden – ausgehend von der vergangenen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auch in Baden-Württemberg bis 14. Februar 2021 weiterhin Schulen und Kindertagesstätten eventuell ganz oder teilweise geschlossen bleiben.
 
Der Landkreis Heidenheim wird deshalb für den Februar vorläufig von einem Einzug des Eigenanteils für htv-Schülermonatskarten absehen. Aus Sicht des Heidenheimer Tarifverbunds besteht daher kein Anlass zu einer Kündigung des htv-Schülerabonnements. Eine Entscheidung des Landes Baden-Württemberg zur Übernahme der Eigenanteile wie im vergangenen Frühjahr steht noch aus.
 
Ob für den bereits eingezogenen Eigenanteil der htv-Schülermonatskarte im Januar eine Erstattung erfolgen kann, wird aktuell geprüft. Ein Entscheidung des Landes für eventuelle Kostenübernahme liegt noch nicht vor.
 
pm/Landratsamt