Finanz-Tipps für Berufseinsteiger: So machen Azubis mehr aus ihrem Gehalt

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Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall räumt mit gängigen Spar-Vorurteilen auf und gibt hilfreiche Tipps, von welchen Förderungen Auszubildende besonders profitieren.
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SPAREN VON ANFANG AN: Auszubildende können ihre vermögenswirksame Leistungen auf einem Bausparvertrag anlegen - das geht total einfach und lohnt sich so richtig.

SPAREN VON ANFANG AN: Auszubildende können ihre vermögenswirksame Leistungen auf einem Bausparvertrag anlegen - das geht total einfach und lohnt sich so richtig.

Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Das erste eigene Gehalt bringt ganz neue finanzielle Freiheiten. Gerade Berufseinsteiger sollten diese Freiheit von Anfang an nutzen, um sich eine finanzielle Reserve aufzubauen.
 
Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall räumt mit gängigen Spar-Vorurteilen auf und gibt hilfreiche Tipps, von welchen Förderungen Auszubildende besonders profitieren.
 
Vorurteil 1: „Später kann ich noch genug zurücklegen – beim Sparen verpasse ich ganz sicher nichts!“
Falsch: Berufseinsteiger verzichten auf attraktive Förderungen, wenn sie das Sparen aufschieben – etwa auf die Riester-Zulage von 175 Euro. Sie erhält, wer rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist und vier Prozent seines Vorjahreseinkommens einzahlt.
 
„Da Berufseinsteiger im Vorjahr meist noch kein Einkommen hatten, müssen sie im ersten Jahr nur den Mindestbeitrag von 60 Euro aufbringen“, erklärt Schwäbisch Hall-Experte Karsten Eiß. „Junge Leute unter 25 bekommen vom Staat darüber hinaus einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.“
 
Vorurteil 2: „Vermögenswirksame Leistungen? Das ist alles zu kompliziert!“
Stimmt nicht: Hinter den vermögenswirksamen Leistungen (VL) steckt ein einfaches Prinzip. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Lohn jeden Monat einen bestimmten Betrag, monatlich sind zwischen sechs und 40 Euro extra drin. Ob und in welcher Höhe VL gezahlt werden, richtet sich nach dem Tarifvertrag oder einer individuellen Vereinbarung.
 
„Rund ein Drittel der jungen Berufsstarter weiß Umfragen zufolge allerdings gar nicht, ob der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt“, sagt Eiß. „Deshalb: Unbedingt beim Chef nachfragen.“
 
Wichtig: VL werden nicht mit dem Gehalt ausbezahlt, sondern fließen direkt in einen Sparvertrag, den der Berufseinsteiger abschließt. Wer Anspruch auf VL, aber keinen Sparvertrag hat, lässt sie verfallen und verschenkt damit bares Geld. Einzahlungen aus VL fördert der Staat zusätzlich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage von bis zu 43 Euro pro Jahr, für die Arbeitnehmer-Sparzulage gilt eine Einkommensgrenze von 17 900 Euro.
 
Vorurteil 3: „Bei den niedrigen Zinsen lohnt sich Sparen doch nicht!“
Nicht richtig: Sparen schafft die Grundlage für größere Anschaffungen wie ein Auto oder eine eigene Wohnung – unabhängig davon, wie hoch die Zinsen sind. Ein Sparvertrag kann helfen, dran zu bleiben und das Geld nicht für andere Zwecke auszugeben.
 
„Entscheidend für den Spar-Erfolg ist es, jeden Monat einen kleinen Teil des Gehalts zur Seite zu legen“, weiß der Experte von Schwäbisch Hall. „Gerade Berufsstarter profitieren von attraktiven Förderungen, weil sie die Einkommensgrenzen noch nicht überschreiten“, ergänzt Eiß. Wer es zum Beispiel während der Ausbildung schafft, jährlich 512 Euro in seinen Bausparvertrag einzuzahlen, erhält vom Staat die Wohnungsbauprämie in Höhe von bis zu 45 Euro.