Friseurbesuche: Welche Tests werden zugelassen?

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Ab Dienstag, 13. April, sind derzeit zulässige körpernahe Dienstleistungen im Kreis Heidenheim, also beispielsweise Friseurbesuche, nur noch mit Nachweis eines negativen PCR-Tests oder negativen Antigen-Schnelltests möglich.

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Das Landratsamt Heidenheim hat weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus ergriffen. Dazu zählt unter anderem, dass ab Dienstag, 13. April, derzeit zulässige körpernahe Dienstleistungen nur noch mit Nachweis eines negativen PCR-Tests oder negativen Antigen-Schnelltests möglich sind. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden (seit Abstrichentnahme) sein. Die Testpflicht besteht nicht für Personen, die medizinisch notwendige Dienstleistungen von Dienstleistern im Gesundheitssystem in Anspruch nehmen sowie bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Alle Dienstleistenden haben zweimal wöchentlich einen Test nachzuweisen.
 
Welche Tests werden zugelassen?

  • PCR-Tests: "PCR-Test" ist eine molekularbiologische Testung mittels Polymerase-Kettenreaktion auf das Virus SARS-CoV-2
  • Schnelltests: "Schnelltest" ist ein Antigentest auf das Coronavirus, bei dem entweder ein geschulter Dritter die Probe entnimmt und auswertet oder die Probenentnahme durch die Person selbst unter Anleitung oder Überwachung eines geschulten Dritten, welcher das Ergebnis auswertet, erfolgt
  • Nicht zugelassen sind Selbsttests: "Selbsttest" ist ein von der Person selbst oder ihrer sorgeberechtigten Person, ohne Anleitung oder Überwachung und ohne anschliesende Auswertung durch einen geschulten Dritten, durchgeführter Antigentest auf das Coronavirus

 
Wo bestehen derzeit Testmöglichkeiten?
Getestet wird z. B. in kommunalen Testzentren, in Apotheken und in Arztpraxen sowie bei weiteren (nach der Allgemeinverfügung des Sozialministeriums beim Gesundheitsamt bekanntgemachten) Dritten, wie etwa gewerbliche Anbieter.
 
Wer ist ein geschulter Dritter und darf Schnelltests im Sinne der Allgemeinverfügung des Landratsamtes vom 11.04.2021 machen?
Um Schnelltests im Sinne der Allgemeinverfügung durchführen zu können, muss man bei einer anerkannten Einrichtung (z. B. dem Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern, bei Ärzten) eine Schulung zur Durchführung von PoC-Tests machen und die Bescheinigung dem Gesundheitsamt vorlegen (gesundheitsamt@landkreis-heidenheim.de)
 
Wer zahlt die Schnelltests?
Eine Bürgertestung kann im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden.
 
pm/Landratsamt Heidenheim