Corona und Zugang zu städtischen Einrichtungen in Heidenheim

Stadt Heidenheim 143
Aufgrund der seit Mittwoch, 24. November, in Kraft getretenen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und der ausgerufenen Alarmstufe II ergeben sich neue Regeln für den Zugang zu den Einrichtungen der Stadt Heidenheim.
Für den Zugang zu den Einrichtungen der Stadt Heidenheim gilt in vielen Bereichen die 2G-Regelung. Wer an städtischen Kulturveranstaltungen teilnehmen möchte, muss bis auf Weiteres die 2-G-Plus-Regel befolgen.

Für den Zugang zu den Einrichtungen der Stadt Heidenheim gilt in vielen Bereichen die 2G-Regelung. Wer an städtischen Kulturveranstaltungen teilnehmen möchte, muss bis auf Weiteres die 2-G-Plus-Regel befolgen.

Bild: stock.adobe.com/Bihlmayerfotografie

Wer Kultureinrichtungen (Museen und Bibliotheken), Volkshochschule oder die Stadt-Information besucht, muss einen 2-G-Nachweis erbringen (geimpft oder genesen).
 
Für den Unterrichtsbetrieb der Musikschulen und das Abhalten von Proben gilt ebenfalls die 2-G-Regel.
 
Wer an städtischen Kulturveranstaltungen teilnehmen möchte, muss bis auf Weiteres die 2-G-Plus-Regel befolgen. Teilnehmen kann folglich nur, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich einen aktuellen, dokumentierten, negativen Corona-Schnelltest oder PCR-Test erbringt.
 
Für außerschulische Bildungsangebote, zum Beispiel in der Stadtbibliothek, gilt lediglich die 2-G-Regelung. Grundsätzlich gilt in allen Einrichtungen und bei allen Veranstaltungen Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und Abstand zu anderen Personen zu wahren.