Corona und Zugang zu städtischen Einrichtungen in Heidenheim
Wer Kultureinrichtungen (Museen und Bibliotheken), Volkshochschule oder die Stadt-Information besucht, muss einen 2-G-Nachweis erbringen (geimpft oder genesen).
Für den Unterrichtsbetrieb der Musikschulen und das Abhalten von Proben gilt ebenfalls die 2-G-Regel.
Wer an städtischen Kulturveranstaltungen teilnehmen möchte, muss bis auf Weiteres die 2-G-Plus-Regel befolgen. Teilnehmen kann folglich nur, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich einen aktuellen, dokumentierten, negativen Corona-Schnelltest oder PCR-Test erbringt.
Für außerschulische Bildungsangebote, zum Beispiel in der Stadtbibliothek, gilt lediglich die 2-G-Regelung. Grundsätzlich gilt in allen Einrichtungen und bei allen Veranstaltungen Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und Abstand zu anderen Personen zu wahren.