Corona: Geimpfte können auf Erleichterungen hoffen

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Die Landesregierung plant Ausnahmeregelungen für gegen das Coronavirus geimpfte Personen. Denn das Robert Koch Institut hatte vergangene Woche seine Empfehlungen für die Personengruppe geändert.
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Absonderungspflicht soll für vollständig Impfgeschützte entfallen.

Absonderungspflicht soll für vollständig Impfgeschützte entfallen.

Foto: Daniela Stängle

Menschen mit vollständigem Impfschutz werden künftig von der Absonderungspflicht befreit. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben.
„Wir setzen in Baden-Württemberg die Empfehlungen des RKI um. Die Landesregierung wird nun die Corona-Verordnung Absonderung und die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne entsprechend anpassen. Es wird eine Ausnahmeregelung in die jeweiligen Verordnungen aufgenommen, wonach sich geimpfte, symptomlose Personen künftig nicht mehr in Absonderung begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einem COVID-19-Fall hatten. Gleiches gilt für Einreisende aus sämtlichen Risikogebieten im Ausland“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.
Nach der RKI-Empfehlung gilt ein Impfschutz als vollständig, wenn seit der letzten vorgeschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Anerkannt werden alle in der EU zugelassenen Impfstoffe.
Weitere Änderungen im Hinblick auf geimpfte Personen ergeben sich für stationäre Einrichtungen der Pflege.
Bei einer Durchimpfungsrate von 90 Prozent der Bewohner können wieder mehr Besuche ermöglicht werden.
Die Hygienemaßnahmen, insbesondere die qualifizierte Maskenpflicht und die Testung vor Zutritt für Besucherinnen und Besucher gelten aber weiterhin fort.
pm/Landesregierung