BGH: Besitzern von Diesel-Pkw stehen Schadensersatzansprüche zu

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Dieselskandal bei Volkswagen, Audi, Seat, Skoda, Porsche, Mercedes, Opel, Fiat, Iveco und weiteren Herstellern. Eine kostenlose Ersteinschätzung, ob Ansprüche bestehen, bietet die Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler an.
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Foto: stock.adobe.com/studio v-zwoelf

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Besitzer von Dieselfahrzeugen erhalten derzeit bzw. haben seit 2018 Post vom Hersteller ihres Fahrzeugs oder vom Kraftfahrtbundesamt erhalten. Sie werden darin aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, um ein Softwareupdate aufspielen zu lassen. Anlass dieser Briefe ist, dass die Fahrzeuge im realen Fahrbetrieb auf der Straße nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte der Euro 5 oder Euro 6-Norm einhalten. Diese Werte werden nur auf dem Rollenprüfstand unter Laborbedingungen zur Erlangung der Fahrzeugzulassung eingehalten. Diese Praxis der Automobilhersteller war vielfach rechtswidrig, weshalb das Kraftfahrtbundesamt ihnen gegenüber Zwangsrückrufe für die Fahrzeuge aussprach. Vor allem VW rückte hier unter den Stichworten "Dieselskandal" oder "Abgasskandal" in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Deutschlandweit gibt es bereits tausende von Urteilen, in denen Besitzern solcher Fahrzeuge Schadenersatz zugesprochen wurde. Kürzlich hat der BGH mit einigen Urteilen für klare Verhältnisse gesorgt. Während die Ansprüche der meisten VW-Fahrer mit dem Motor "EA189" grds. bereits verjährt sind, bestehen bei Fahrzeugen mit dem Motor "EA288", also VW-,Skoda- und Seat Fahrzeugen der Baujahre 2015-2019 unseres Erachtens weiterhin beste Erfolgsaussichten auf Schadensersatzzahlungen.
 
Nun auch Wohnmobile mit Fiat und Iveco Motoren betroffen
Doch nicht nur VW ist vom "Abgasskandal" betroffen. Das Kraftfahrtbundesamt hat auch viele andere Hersteller zu Rückrufen verpflichtet, insbesondere Mercedes, Audi, Porsche, Seat, Skoda, FIAT, Iveco, Alfa Romeo, Jeep und Opel sind betroffen. Bei folgenden Diesel-Modellen bestehen sehr gute Chancen auf Schadensersatz:
 

  • Audi mit 3.0 und 4.2 Litermotoren (Bj. 2011-2019), 2,0 Litermotoren ab Baujahr 2015
  • Porsche mit 3.0 oder 4.2 Litermotoren (Bj. 2011-2018)
  • sämtliche Mercedes-Modelle (Bj. 2011-2018)
  • VW-, Audi-, Skoda- und Seat-Modelle mit 1.6 und 2.0 Litermotoren ab dem Baujahr 2015 (auch wenn hier noch kein Updateschreiben versendet wurde).
  • VW mit 3.0 Litermotoren (Bj. 2011-2019)
  • Opel mit 2.0 Litermotoren (Bj. 2011-2019)
  • Fiat, Iveco, Jeep und Alfa Romeo, 1,3; 1,6; 2,0; 2,2; 2,3 und 3,0 Litermotoren (Bj. 2014-2019)

 
Vom Abgasskandal betroffen? Ihre Möglichkeiten:

  1. Auto zurückgeben und Kaufpreis zurückerhalten Neue, gebrauchte und Leasing Fahrzeuge - in allen drei Fällen können Sie möglicherweise den Kaufpreis erstattet bekommen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten sie gerne kostenlos und unverbindlich!
  2. Auto behalten und Schadenersatz geltend machen Eine Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags kommt für Sie nicht in Frage? Wenn Sie Ihr Auto trotz Fahrverboten und Wertminderung behalten wollen, können sie bis zu 10.000€ Schadenersatz erhalten. Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen oder Leasing-Fahrzeug. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich!

 

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Ansprüche jetzt geltend machen!

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Klagen mit Rechtsschutzversicherung

Sollten sie rechtschutzversichert sein, übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und stellen eine erste Deckungsanfrage - selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Die Geltendmachung von Ansprüchen wird von fast allen Rechtschutzversicherern übernommen.

 

Ohne Rechtschutzversicherung klagen

Unsere Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer ermöglicht es, dass für Sie keine hohen Anwalts- oder Gerichtsgebühren anfallen. Dies ermöglicht auch Mandanten den Gang vor Gericht, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und das im Ernstfall bis zum Bundesgerichtshof.

 

Diesel bereits verkauft? Kein Problem!

Unter der Voraussetzung, dass Sie Ihren Diesel zwischen 2010 und 2019 verkauft haben, können Sie auch nach dem Verkauf Schadensersatz erhalten. Wir helfen Ihnen gerne weiter, kontaktieren Sie uns oder vereinbaren sie einen Rückruf.

 

Softwareupdate aufgespielt, kann ich jetzt nicht mehr klagen?

Doch! Da die Hersteller für das Update keine Garantie übernehmen, können Sie weiterhin mit sehr guten Erfolgsaussichten klagen. Dieselautos mit Softwareupdate sind ein Risiko. Aus dem Softwareupdate können weitere und vielfältige Schäden resultieren.

 

Dazu gehören u.a.:

  • Erhöhter Spritverbrauch
  • Leistungsverlust des Motors
  • Sinkende Lebenserwartung des Motors
  • Stilllegung des Kfz
  • Deutlich geringerer Wiederverkaufswert
  • Update schützt nicht vor drohenden Fahrverboten in vielen Städten Deutschlands

 

 

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Abgasskandal Rechtsanwälte im Dieselskandal

Telefon: +49 821 508 788 96

E-Mail: kontakt@anwalt-verbraucherschutz.de  

 

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