Besuchsstopp im Klinikum Heidenheim

Klinikum Heidenheim 214
Das Klinikum Heidenheim reagiert auf die Corona-Alarmstufe mit einem Besuchsstopp.
Klinikum Heidenheim

Klinikum Heidenheim

Bild: Rudi Penk/Archiv

„Der Schutz unserer Patienten und unseres Personals hat für uns oberste Priorität“, so der Ärztliche Direktor Professor Dr. Andreas Imdahl. „Angesichts der dramatischen Entwicklung bei den Infektionszahlen sehen wir leider keine andere Möglichkeit, als erneut ein Besuchsverbot auszusprechen.“
 
Zugelassene Besucher, die keinen Impf- oder Genesenennachweis erbringen können, müssen grundsätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Im Ausnahmefall kann dieser nach Zustimmung des behandelnden Arztes durch die Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests ersetzt werden.
 
Zu den ausnahmsweise zugelassenen Besuchern zählen (nur nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärzten eines Patienten)

  • Besucher von im Sterben liegenden oder schwerstkranken Patienten und Patienten der Palliativstation
  • Verabschiedung von verstorbenen Patienten
  • Besucher kranker Kinder (Personensorgeberechtigte). In der Kinderklinik ist ein Elternteil/ Personensorgeberechtigter pro stationär aufgenommenem Kind als Begleitung zulässig. Bei stationärer Aufnahme führt das Team der Kinderklinik sowohl beim Kind, als auch bei der Begleitperson einen PCR-Test durch. Der andere Elternteil/Personensorgeberechtigte kann gemäß den oben genannten Bestimmungen das Kind für eine Stunde täglich besuchen.
  • Medizinische Begleitpersonen von schweren Notfällen
  • Medizinische Begleitpersonen älterer, gebrechlicher oder dementer Patienten
  • Dolmetscher
  • Betreuer
  • Begleitperson zur Geburt im Kreißsaal. Sie erhält vor Ort einen Antigen-Schnelltest. Auf der Entbindungsstation ist diese benannte Begleitperson mit PCR-Test zugelassen. Geschwisterkinder sind nicht zugelassen.

 
Alle Besucher müssen sich an der Pforte registrieren. Die Besuchszeiten sind auf eine Stunde zwischen 14:00 und 17:00 Uhr beschränkt. Pro Patient ist nur ein Besucher zugelassen. Im Patientenzimmer darf sich jeweils nur ein Besucher aufhalten.
 
Grundsätzlich gilt weiterhin das Tragen einer FFP-2-Maske ohne Ausatemventil während des gesamten Aufenthalts im Klinikum und auf dem Außengelände.